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Ein Handwerker mit Tablet im Gespräch mit einem Energieberater mit
                Aktentasche, davor die Strichzeichnung eines Wohngebäudes Fördermittel-Service für Fachunternehmer

BEG-Förderanträge für Ihre Bauvorhaben — Nachweise für BAFA und KfW.

Wir sind das Büro für Energieberatung mit dem Schwerpunkt Förderung hinter Ihren Angeboten: Wir prüfen das Vorhaben, erstellen den Nachweis für den Förderantrag und nach der Ausführung den Nachweis für die Auszahlung. Sie bauen — wir liefern die Unterlagen, mit denen BAFA und KfW den Antrag annehmen.

Welche Unterlage es im Einzelfall ist, hängt davon ab, wer die Förderung durchführt — das BAFA oder die KfW. Das klären wir, Sie müssen es nicht wissen.

Kooperation starten Preise und Pakete

Oder schreiben Sie uns: info@eco-energieberater.de. Andreas Hartwig ist Energieeffizienz-Experte der dena-Liste, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
KfWKfW
Deutsche Energie-Agenturdena
Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des BundesExpertenliste
Deutsches Institut für BautechnikDIBt
Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBMWE
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
Bundesstelle für EnergieeffizienzBfEE
Was es Ihrem Betrieb bringt

Der Zuschuss bleibt in Ihrem Betrieb — Ihr Kunde zahlt seinen Standardpreis.

Sie legen den Zuschuss vorher als Aufschlag auf Ihren Preis. Der Kunde bekommt ihn als Förderung zurück und zahlt am Ende genau das, was er ohne Förderung gezahlt hätte. Der Aufschlag bleibt bei Ihnen.

4.500 € an der Gebäudehülle
15 % von 30.000 € Endsumme
8.400 € beim Wärmeerzeuger
30 % von 28.000 €, mit Boni mehr

Der Gebäudeeigentümer erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich über das Monatspaket des Partnerbetriebs.

Alle vier im Detail

Jeder Nachweis auf einer eigenen Seite.

BAFA · vor der Antragstellung

Technische Projektbeschreibung (TPB)

Der Nachweis vor dem BAFA-Antrag. Kennnummer: TPB-ID.

TPB im Detail →

BAFA · nach der Durchführung

Technischer Projektnachweis (TPN)

Der Nachweis nach der Ausführung beim BAFA. Kennnummer: TPN-ID.

TPN im Detail →

KfW · vor der Antragstellung

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Der Nachweis vor dem KfW-Antrag. Kennnummer: BzA-ID.

BzA im Detail →

KfW · nach der Durchführung

Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Der Nachweis nach der Ausführung bei der KfW. Kennnummer: BnD-ID.

BnD im Detail →

So läuft es

Drei Schritte, den Rest machen wir.

1

Vorhaben melden

Sie geben Gebäude, Maßnahme und Angebotssumme im Partner-Portal ein. Wir prüfen gegen die technischen Mindestanforderungen.

2

Nachweis erhalten

In der Regel am dritten Werktag — mit der Kennnummer, die Ihr Kunde im Antrag angibt. Vor der Vergabe des Auftrags.

3

Ausführen und abschließen

Nach der Ausführung erstellen wir den zweiten Nachweis, mit dem die Auszahlung beantragt wird.

Welcher der vier Nachweise es wird, hängt vom Durchführer ab — BAFA oder KfW. Die Zuordnung müssen Sie nicht kennen.

Was es kostet

Ein Monatspaket, kein Preis je Vorgang.

Alle Preise netto, Jahresvertrag mit monatlicher Zahlung. Nicht genutzte Nachweise verfallen am Monatsende. Sie schließen online ab: registrieren, per E-Mail bestätigen, dann Nachweise anfordern.

Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte der dena-Liste
Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte der dena-Liste.
Wer den Nachweis unterschreibt

Ein Mensch, kein Portal.

Die Projektbeschreibung (TPB) trägt eine Unterschrift und eine TPB-ID. Beides kommt von Andreas Hartwig, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Sie schreiben direkt an das Büro, das den Nachweis erstellt.

  • Prüfung der technischen Mindestanforderungenvor Antragstellung
  • Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-IDi. d. R. 3. Werktag
  • Projektnachweis (TPN) oder Bestätigung nach Durchführung (BnD)nach Ausführung
  • Rückfragen aus dem Betrieb per E-MailAntwort i. d. R. am selben Werktag
Geprüfte Fachdaten

Der Rahmen, in dem wir arbeiten.

Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt ist. Die Untergrenze liegt bei 300 € brutto je Einzelmaßnahme, der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt werden. Förderfähig sind auch Umfeldmaßnahmen: Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen an der gedämmten Fassade.

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4, je Gebäude und Kalenderjahr.
Wohneinheit Regelfall mit iSFP-Bonus
Erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
Wohneinheiten 2 bis 6, je15.000 €30.000 €
Ab der 7. Wohneinheit, je8.000 €15.000 €

Die erhöhte Staffel gilt nur mit iSFP-Bonus. Wir rechnen mit dem Regelfall — warum, steht weiter unten unter den Pflichtinformationen.

Technische Mindestanforderungen: U-Werte nach der Maßnahme in W/(m²·K), Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Außenwand0,20
Dach und oberste Geschossdecke0,14
Fenster, gesamtes Element (Uw)0,95
Dachflächenfenster1,00
Außentüren1,30
Tore in Nichtwohngebäuden1,00
Bauteile gegen Erdreich, Kellerdecke0,25

Außenliegender Sonnenschutz ist förderfähig, wenn er über eine optimierte Tageslichtversorgung verfügt, also über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung; die Antriebsart spielt keine Rolle.

Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Richtlinie; über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was ist die Projektbeschreibung (TPB)?

Die Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis, mit dem eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle beim BAFA zur Förderung angemeldet wird. Sie beschreibt das Bauteil, die geplante Maßnahme und die erreichten U-Werte und wird von einem Energieeffizienz-Experten der dena-Liste erstellt.

Was ist die TPB-ID und wer darf sie ausstellen?

Die TPB-ID ist die Kennnummer, unter der die Projektbeschreibung (TPB) im System registriert ist; ohne sie nimmt das BAFA keinen Antrag an. Ausstellen darf sie ausschließlich eine in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragene Fachkraft.

Wie hoch ist der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt das BAFA nach der Richtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Nr. 8.4.1a). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Richtlinie; über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt werden, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler in der Praxis.

Zahlt der Endkunde etwas an ECO Energieberater?

Nein. Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb.

Mehr zu Kontingenten und Preisen auf der Seite Preise und Pakete, alle Fragen zur Richtlinie auf der FAQ-Seite, zum Ablauf der Zusammenarbeit auf der Seite Kooperation.

Die häufigste Verwechslung

Nicht die Maßnahme entscheidet, sondern wer die Förderung durchführt.

Über die Gebäudehülle entscheidet das BAFA, über den Wärmeerzeuger die KfW. Danach richtet sich, welchen Nachweis Sie brauchen — nicht danach, wie groß oder teuer das Vorhaben ist. Beim BAFA heißen sie Projektbeschreibung und Projektnachweis, bei der KfW Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung. Ohne die passende Kennnummer nimmt keine der beiden Stellen einen Antrag an.

Die Zuordnung aller Maßnahmennummern · Begriffe kurz erklärt

Bundesförderung in Zahlen

Gefördert wird im großen Maßstab.

Im Jahr 2024 wurde über die Bundesförderung für effiziente Gebäude die Sanierung von über 924.000 Wohneinheiten und rund 20.000 Nichtwohngebäuden gefördert; rund 234.000 Förderzusagen entfielen auf Einzelmaßnahmen an Wärmeerzeugern.

924.000

geförderte Wohneinheiten im Jahr 2024.

20.000

geförderte Nichtwohngebäude im selben Jahr.

234.000

Förderzusagen für Einzelmaßnahmen an Wärmeerzeugern.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.), „Praxiswissen für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten", Stand 12/2025.

Service und Quellen

Woher unsere Angaben stammen.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

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Update: August 2026