Fördermittel-Service für Fachunternehmer
BEG-Förderanträge für Ihre Bauvorhaben — Nachweise für BAFA und KfW.
Wir sind das Büro für Energieberatung mit dem Schwerpunkt Förderung hinter Ihren Angeboten: Wir prüfen das Vorhaben, erstellen den Nachweis für den Förderantrag und nach der Ausführung den Nachweis für die Auszahlung. Sie bauen — wir liefern die Unterlagen, mit denen BAFA und KfW den Antrag annehmen.
Welche Unterlage es im Einzelfall ist, hängt davon ab, wer die Förderung durchführt — das BAFA oder die KfW. Das klären wir, Sie müssen es nicht wissen.
Oder schreiben Sie uns: info@eco-energieberater.de. Andreas Hartwig ist Energieeffizienz-Experte der dena-Liste, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.
Für Fachunternehmer, nicht für Endkunden.
Wir arbeiten ausschließlich mit ausführenden Betrieben. Zu jedem Gewerk gibt es eine eigene Seite mit den förderfähigen Leistungen, den geforderten U-Werten und einem Rechenbeispiel aus dem Gewerk — zum Beispiel Förderung Dachdämmung für Dachdecker.
- Dachdecker
- Zimmerer und Holzbau
- Klempner und Spengler
- Trockenbau
- Isolierer
- Stuckateur und Verputzer
- Maler und Lackierer
- Maurer und Hochbau
- Einblasdämmung
- Fassadenbau
- Betonbau und Bauwerksabdichtung
- Fensterbau
- Glaserei
- Tischlerei und Schreinerei
- Metallbau
- Tor- und Antriebstechnik
- Estrichlegung
- Bodenlegung
- Rollladen- und Sonnenschutztechnik
- Heizungsbau und Sanitär
- Wärmepumpen-Fachbetrieb
- Photovoltaik und Wärmepumpe
- Erdwärme und Bohrtechnik
- Ofen- und Luftheizungsbau
- Lüftungs- und Klimatechnik
- Gerüstbau
- Elektrotechnik
- Luftdichtheitsmessung
Der Zuschuss bleibt in Ihrem Betrieb — Ihr Kunde zahlt seinen Standardpreis.
Sie legen den Zuschuss vorher als Aufschlag auf Ihren Preis. Der Kunde bekommt ihn als Förderung zurück und zahlt am Ende genau das, was er ohne Förderung gezahlt hätte. Der Aufschlag bleibt bei Ihnen.
15 % von 30.000 € Endsumme
30 % von 28.000 €, mit Boni mehr
Der Gebäudeeigentümer erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich über das Monatspaket des Partnerbetriebs.
Jeder Nachweis auf einer eigenen Seite.
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Der Nachweis vor dem BAFA-Antrag. Kennnummer: TPB-ID.
Technischer Projektnachweis (TPN)
Der Nachweis nach der Ausführung beim BAFA. Kennnummer: TPN-ID.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Der Nachweis vor dem KfW-Antrag. Kennnummer: BzA-ID.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Der Nachweis nach der Ausführung bei der KfW. Kennnummer: BnD-ID.
Drei Schritte, den Rest machen wir.
Vorhaben melden
Sie geben Gebäude, Maßnahme und Angebotssumme im Partner-Portal ein. Wir prüfen gegen die technischen Mindestanforderungen.
Nachweis erhalten
In der Regel am dritten Werktag — mit der Kennnummer, die Ihr Kunde im Antrag angibt. Vor der Vergabe des Auftrags.
Ausführen und abschließen
Nach der Ausführung erstellen wir den zweiten Nachweis, mit dem die Auszahlung beantragt wird.
Welcher der vier Nachweise es wird, hängt vom Durchführer ab — BAFA oder KfW. Die Zuordnung müssen Sie nicht kennen.
Ein Monatspaket, kein Preis je Vorgang.
Alle Preise netto, Jahresvertrag mit monatlicher Zahlung. Nicht genutzte Nachweise verfallen am Monatsende. Sie schließen online ab: registrieren, per E-Mail bestätigen, dann Nachweise anfordern.
Bei voller Auslastung des Pakets sind das Nachweise im Monat und bis zu zusätzliches Einkommen — bei 4.500 € je Auftrag an der Gebäudehülle. Die Paketgebühr von ist darin noch nicht abgezogen.

Ein Mensch, kein Portal.
Die Projektbeschreibung (TPB) trägt eine Unterschrift und eine TPB-ID. Beides kommt von Andreas Hartwig, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Sie schreiben direkt an das Büro, das den Nachweis erstellt.
- Prüfung der technischen Mindestanforderungenvor Antragstellung
- Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-IDi. d. R. 3. Werktag
- Projektnachweis (TPN) oder Bestätigung nach Durchführung (BnD)nach Ausführung
- Rückfragen aus dem Betrieb per E-MailAntwort i. d. R. am selben Werktag
Der Rahmen, in dem wir arbeiten.
Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt ist. Die Untergrenze liegt bei 300 € brutto je Einzelmaßnahme, der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt werden. Förderfähig sind auch Umfeldmaßnahmen: Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen an der gedämmten Fassade.
| Wohneinheit | Regelfall | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| Wohneinheiten 2 bis 6, je | 15.000 € | 30.000 € |
| Ab der 7. Wohneinheit, je | 8.000 € | 15.000 € |
Die erhöhte Staffel gilt nur mit iSFP-Bonus. Wir rechnen mit dem Regelfall — warum, steht weiter unten unter den Pflichtinformationen.
| Bauteil | U-Wert ≤ |
|---|---|
| Außenwand | 0,20 |
| Dach und oberste Geschossdecke | 0,14 |
| Fenster, gesamtes Element (Uw) | 0,95 |
| Dachflächenfenster | 1,00 |
| Außentüren | 1,30 |
| Tore in Nichtwohngebäuden | 1,00 |
| Bauteile gegen Erdreich, Kellerdecke | 0,25 |
Außenliegender Sonnenschutz ist förderfähig, wenn er über eine optimierte Tageslichtversorgung verfügt, also über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung; die Antriebsart spielt keine Rolle.
Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Richtlinie; über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.
Kurz beantwortet.
Was ist die Projektbeschreibung (TPB)?
Die Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis, mit dem eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle beim BAFA zur Förderung angemeldet wird. Sie beschreibt das Bauteil, die geplante Maßnahme und die erreichten U-Werte und wird von einem Energieeffizienz-Experten der dena-Liste erstellt.
Was ist die TPB-ID und wer darf sie ausstellen?
Die TPB-ID ist die Kennnummer, unter der die Projektbeschreibung (TPB) im System registriert ist; ohne sie nimmt das BAFA keinen Antrag an. Ausstellen darf sie ausschließlich eine in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragene Fachkraft.
Wie hoch ist der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt das BAFA nach der Richtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Nr. 8.4.1a). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Richtlinie; über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt werden, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler in der Praxis.
Zahlt der Endkunde etwas an ECO Energieberater?
Nein. Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb.
Mehr zu Kontingenten und Preisen auf der Seite Preise und Pakete, alle Fragen zur Richtlinie auf der FAQ-Seite, zum Ablauf der Zusammenarbeit auf der Seite Kooperation.
Nicht die Maßnahme entscheidet, sondern wer die Förderung durchführt.
Über die Gebäudehülle entscheidet das BAFA, über den Wärmeerzeuger die KfW. Danach richtet sich, welchen Nachweis Sie brauchen — nicht danach, wie groß oder teuer das Vorhaben ist. Beim BAFA heißen sie Projektbeschreibung und Projektnachweis, bei der KfW Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung. Ohne die passende Kennnummer nimmt keine der beiden Stellen einen Antrag an.
Die Zuordnung aller Maßnahmennummern · Begriffe kurz erklärt
Gefördert wird im großen Maßstab.
Im Jahr 2024 wurde über die Bundesförderung für effiziente Gebäude die Sanierung von über 924.000 Wohneinheiten und rund 20.000 Nichtwohngebäuden gefördert; rund 234.000 Förderzusagen entfielen auf Einzelmaßnahmen an Wärmeerzeugern.
924.000
geförderte Wohneinheiten im Jahr 2024.
20.000
geförderte Nichtwohngebäude im selben Jahr.
234.000
Förderzusagen für Einzelmaßnahmen an Wärmeerzeugern.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.), „Praxiswissen für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten", Stand 12/2025.
Woher unsere Angaben stammen.
- Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Expertensuche mit dem Eintrag von Andreas Hartwig.
- BEG-Dossier des BMWE
Aktuell gültige Förderrichtlinien und FAQ zur Bundesförderung.
- BAFA: Fördergegenstände der BEG
Übersicht der geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
- Gebäudeforum klimaneutral (dena)
Qualitätsgesicherte Informationen zu Bauen und Sanieren.
- Förderdatenbank des Bundes
Programme von Bund, Ländern und EU im Überblick.
- Informationsportal Nachhaltiges Bauen
Nachhaltiges Bauen und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
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Update: August 2026







