eco Energieberater

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

eco Energieberater – Stand: März 2026

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stage Strategy GmbH, Geschäftsführer Andreas Hartwig, Görlitzer Ring 31, 23879 Mölln (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Energieberatungsleistungen, insbesondere:

  • Vor-Ort-Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Ausstellung von Energieausweisen nach GEG
  • Baubegleitung und Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen
  • Förderberatung und Unterstützung bei der Antragstellung (BAFA, KfW)

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Soweit bestimmte Regelungen ausschließlich für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.

§ 2

Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website, in Flyern oder in sonstigen Marketingmaterialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Der Auftraggeber gibt durch Übermittlung des ausgefüllten Kontaktformulars, einer E-Mail oder telefonisch eine Anfrage ab. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein schriftliches Angebot, das 30 Tage lang gültig ist.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail oder durch den ausdrücklichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben zum Gebäude und zu seinen Eigentumsverhältnissen vollständig und wahrheitsgemäß sind. Für Schäden, die aus falschen Angaben entstehen, haftet der Auftraggeber.

§ 3

Leistungsumfang

(1) Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(2) Die Energieberatung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Fassung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte und angemessen geschulte Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung verbleibt beim Auftragnehmer.

(4) Leistungsänderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars führen.

(5) Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Insbesondere umfasst die Leistung keine Rechts- oder Steuerberatung.

§ 4

Honorar und Zahlung

(1) Das Honorar richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Das Honorar ist nach vollständiger Leistungserbringung fällig. Der Auftragnehmer stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

(3) Bei Verzug der Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Geltendmachen eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern eine Förderung (z. B. durch BAFA oder KfW) in Anspruch genommen wird, erfolgt die Antragstellung und Bearbeitung der Förderanträge als gesonderte Leistungsposition gemäß Auftragsbestätigung. Die tatsächliche Auszahlung der Fördermittel erfolgt direkt durch die jeweilige Förderstelle an den Auftraggeber; sie berührt den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht.

(5) Für umfangreiche Aufträge kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 30 % des vereinbarten Honorars bei Vertragsschluss verlangen.

§ 5

Förderanträge

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen bei der Beantragung staatlicher Fördermittel (insbesondere BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude, KfW-Förderprogramme). Diese Unterstützungsleistung ist Bestandteil des vereinbarten Auftragsumfangs, sofern in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewähr für die Bewilligung von Förderanträgen. Die Entscheidung über Förderanträge obliegt ausschließlich der jeweiligen Förderstelle (BAFA, KfW oder Landesförderinstitute). Eine Ablehnung des Förderantrags berührt den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht.

(3) Wichtiger Hinweis: Gemäß den Förderrichtlinien muss der Förderantrag zwingend vor Beginn der jeweiligen Sanierungsmaßnahme gestellt werden (Antrag vor Maßnahmenbeginn). Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Förderung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen in der Regel ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Förderverluste, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber Maßnahmen vor Antragstellung beginnt.

(4) Änderungen in den Förderrichtlinien, die nach Vertragsschluss eintreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zur Minderung des vereinbarten Honorars.

§ 6

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

  • Baupläne und Grundrisse des Gebäudes
  • Heizkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
  • Nachweise über bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen
  • Angaben zur Gebäudenutzung und zur Anzahl der Bewohner
  • Angaben zu vorhandenen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern zu den vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang zum Gebäude und zu allen relevanten Räumen und technischen Anlagen für die Vor-Ort-Begehung.

(3) Der Auftraggeber benennt bei Bedarf einen erreichbaren Ansprechpartner, der für Rückfragen während der Leistungserbringung zur Verfügung steht.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 7

Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder kein Vorsatz vorliegt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen Dritter (insbesondere der Förderstellen BAFA und KfW), für Änderungen der Förderrichtlinien nach Vertragsschluss sowie für Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers resultieren.

(5) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8

Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie, soweit erforderlich, auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).

(3) Näheres zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Auftraggebers sowie zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 9

Schlussbestimmungen

(1) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mölln / Ratzeburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt (salvatorische Klausel).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: März 2026

§ 10

Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stage Strategy GmbH, Geschäftsführer Andreas Hartwig, Görlitzer Ring 31, 23879 Mölln, E-Mail: info@eco-energieberater.de, Telefon: 017645174290) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Stage Strategy GmbH, Geschäftsführer Andreas Hartwig, Görlitzer Ring 31, 23879 Mölln, E-Mail: info@eco-energieberater.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag auch dann, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.