Das Büro hinter der TPB-ID.
Hinter ECO Energieberater steht die Stage Strategy GmbH aus Mölln in Schleswig-Holstein. Die Projektbeschreibung (TPB)en erstellt und verantwortet Andreas Hartwig als Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — persönlich, nicht als anonymes Portal.

Wir arbeiten dort, wo die Entscheidung fällt.
Ein Eigentümer sucht keine Förderberatung — er sucht ein dichtes Dach, warme Wände, neue Fenster. Die Förderung wird in dem Moment interessant, in dem Ihr Angebot auf dem Tisch liegt. Deshalb arbeiten wir mit den Betrieben, nicht an ihnen vorbei.
Was wir nicht machen: Wir treten nicht als unabhängige Instanz auf, die wir nicht sind. Wir versprechen keine Förderzusage. Und wir stellen keine Projektbeschreibung (TPB) für eine Maßnahme aus, die die technischen Anforderungen nicht erfüllt — das kostet im Einzelfall einen Auftrag, aber ein abgelehnter Antrag kostet mehr.
- Energieeffizienz-Experte, dena-Listenachprüfbar
- Stage Strategy GmbH23879 Mölln
- E-Mailinfo@eco-energieberater.de
- E-Mailinfo@eco-energieberater.de
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
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