TPB, TPN, BzA, BnD — wir stellen alle vier aus.
Jede geförderte Maßnahme braucht zwei Nachweise: einen vor der Antragstellung und einen nach der Ausführung. Wie sie heißen, hängt davon ab, wer die Förderung durchführt — das BAFA oder die KfW. Wir übernehmen beide Wege, für alle Gewerke.
Zwei Förderwege, vier Nachweise.
Die Trennlinie zwischen den beiden Nachweispaaren ist nicht die Art der Maßnahme, sondern der Durchführer der Förderung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle arbeitet mit der Technischen Projektbeschreibung (TPB) und dem Technischen Projektnachweis (TPN), die KfW mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Inhaltlich leisten die Paare dasselbe; die Richtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 nennt sie gleichwertig nebeneinander.
| Nachweis | Durchführer | Zeitpunkt | Kennnummer | Gültigkeit |
|---|---|---|---|---|
| TPB Technische Projektbeschreibung | BAFA | vor der Antragstellung | TPB-ID | 2 Monate |
| TPN Technischer Projektnachweis | BAFA | nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis | TPN-ID | 2 Monate |
| BzA Bestätigung zum Antrag | KfW | vor der Antragstellung | BzA-ID | 6 Monate |
| BnD Bestätigung nach Durchführung | KfW | nach der Durchführung | BnD-ID | keine Angabe |
Es hängt an der Maßnahme.
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Optimierung
- Nr. 5.1 — Dämmung, Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz
- Nr. 5.2 — Anlagentechnik außer Heizung, etwa Lüftung
- Nr. 5.3 g — Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen
- Nr. 5.4 — Heizungsoptimierung
- Nr. 5.5 — Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss 15 % bei der Gebäudehülle. Zur TPB
Heizungstausch und Effizienzhaus
- Nr. 5.3 a–f und h–j — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Netzanschluss
- Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer
- Effizienzhaus-Sanierung über den Kredit 261 mit Tilgungszuschuss
- Nichtwohngebäude und gewerbliche Anträge als gBzA und gBnD
Zuständig ist die KfW, nicht das BAFA. Zur BzA
Grundlage der Zuständigkeit ist Nummer 9.1 der Richtlinie. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung; über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.
Jeder Nachweis auf einer eigenen Seite.
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Der Nachweis vor dem BAFA-Antrag. Kennnummer: TPB-ID.
Technischer Projektnachweis (TPN)
Der Nachweis nach der Ausführung beim BAFA. Kennnummer: TPN-ID.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Der Nachweis vor dem KfW-Antrag. Kennnummer: BzA-ID.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Der Nachweis nach der Ausführung bei der KfW. Kennnummer: BnD-ID.
Unabhängig davon, was Sie bauen.
Wir stellen die Nachweise für alle Gewerke aus, die an förderfähigen Maßnahmen arbeiten — von der Dachdämmung über den Fenstertausch bis zum Sonnenschutz. Zu jedem Gewerk gibt es eine eigene Seite mit den förderfähigen Leistungen, den geforderten Kennwerten und einem Rechenbeispiel.
- Dachdecker
- Zimmerer und Holzbau
- Klempner und Spengler
- Trockenbau
- Isolierer
- Stuckateur und Verputzer
- Maler und Lackierer
- Maurer und Hochbau
- Einblasdämmung
- Fassadenbau
- Betonbau und Bauwerksabdichtung
- Fensterbau
- Glaserei
- Tischlerei und Schreinerei
- Metallbau
- Tor- und Antriebstechnik
- Estrichlegung
- Bodenlegung
- Rollladen- und Sonnenschutztechnik
- Heizungsbau und Sanitär
- Wärmepumpen-Fachbetrieb
- Photovoltaik und Wärmepumpe
- Erdwärme und Bohrtechnik
- Ofen- und Luftheizungsbau
- Lüftungs- und Klimatechnik
- Gerüstbau
- Elektrotechnik
- Luftdichtheitsmessung
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Die Unterschiede kurz erklärt.
Was ist der Unterschied zwischen TPB und BzA?
Inhaltlich leisten beide dasselbe — der Unterschied liegt im Durchführer. Die Technische Projektbeschreibung (TPB) gehört zum Verfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Bestätigung zum Antrag (BzA) zum Verfahren der KfW. Die Richtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 nennt beide ausdrücklich gleichwertig nebeneinander.
Welchen Nachweis brauche ich für welche Maßnahme?
Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik außer Heizung, an Gebäudenetzen sowie die Heizungsoptimierung und die Fachplanung laufen über das BAFA: dort gilt TPB vor dem Antrag und TPN nach der Ausführung. Der Heizungstausch und die Effizienzhaus-Sanierung laufen über die KfW: dort gelten BzA und BnD.
Wie lange sind die Kennnummern gültig?
Die TPB-ID und die TPN-ID sind jeweils zwei Monate gültig, die BzA-ID sechs Monate. Wer die Kennnummer zu früh erzeugt, muss sie neu erstellen.
Wer darf die Nachweise ausstellen?
Bei Maßnahmen nach Nr. 5.1, 5.2 und 5.5 der Richtlinie sowie beim iSFP-Bonus und bei Gebäudenetzen ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Bei der Heizungsförderung und der Heizungsoptimierung genügt auch ein Fachunternehmen; für TPB und TPN muss es sich dafür bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren.
Was passiert, wenn ich beide Verfahren gleichzeitig habe?
Wer im selben Objekt Hülle und Heizung ausführt, führt zwei Verfahren parallel: die Hülle über das BAFA mit TPB und TPN, die Heizung über die KfW mit BzA und BnD. Wir übernehmen beide Stränge und halten die Fristen auseinander.
Ein Gespräch, dann läuft es.
Wir klären Gewerk, Auftragsvolumen und Ablauf in einem Telefonat und starten mit dem passenden Paket.







