Technischer Projektnachweis (TPN) — wir stellen sie für Ihre Aufträge aus.
Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.
TPN auf einen Blick.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Vollständige Bezeichnung | Technischer Projektnachweis |
| Durchführer der Förderung | BAFA |
| Zeitpunkt | nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis |
| Kennnummer | TPN-ID |
| Gültigkeit der Kennnummer | 2 Monate |
| Wer darf erstellen | Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. |
Für welche Maßnahmen
- Alle Maßnahmen, für die zuvor eine Projektbeschreibung (TPB) erstellt wurde — also Nr. 5.1, 5.2, 5.3 Buchstabe g, 5.4 und 5.5
Dieselbe Regel wie beim Antrag: Wo für die Antragstellung ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend war, ist er es auch für den Nachweis.
So entsteht die TPN.
Maßnahme wird ausgeführt und abgerechnet.
Ausführung wird gegen Rechnung und Produktnachweise geprüft.
TPN wird erstellt — dabei entsteht die TPN-ID.
Antragsteller reicht den Verwendungsnachweis mit der TPN-ID im BAFA-Portal ein.
Was wir von Ihnen brauchen
- Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
- Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
- Fachunternehmererklärung
- Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung
Was Sie von uns bekommen
- Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
- Prüfung der technischen Anforderungen vor der Ausstellung
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Woran die TPN in der Praxis scheitert.
Verwendungsnachweis zu spät einreichen
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenabschluss einzureichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch.
TPN-ID verfallen lassen
Auch die TPN-ID ist nur zwei Monate gültig. Sie sollte erst erzeugt werden, wenn der Verwendungsnachweis zeitnah eingereicht wird.
Ausführung weicht von der TPB ab
Wurde anders gebaut als beantragt — andere Dämmstärke, anderes Fensterelement —, muss die Abweichung dokumentiert werden und die Anforderungen müssen weiterhin erfüllt sein.
Die anderen drei Nachweise.
Der vollständige Vergleich steht auf der Seite TPB, TPN, BzA und BnD.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Kurz beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen TPB und TPN?
Die Projektbeschreibung (TPB) beschreibt die geplante Maßnahme und wird vor dem Antrag erstellt; der Technische Projektnachweis (TPN) belegt nach der Ausführung, dass so gebaut wurde. Beide gehören zum BAFA-Verfahren und haben je eine eigene Kennnummer.
Wann muss der TPN vorliegen?
Vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises. Dieser ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einzureichen.
Ist der TPN dasselbe wie die Bestätigung nach Durchführung?
Funktional ja, verfahrensrechtlich nein. Der TPN gehört zum BAFA-Verfahren, die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum KfW-Verfahren. Verwechselt man die beiden, wird der Nachweis im falschen Portal eingereicht.