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BAFA · Nachweis nach der Durchführung

Technischer Projektnachweis (TPN) — wir stellen sie für Ihre Aufträge aus.

Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.

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Alle vier Nachweise im Vergleich: TPB, TPN, BzA und BnD.

Steckbrief

TPN auf einen Blick.

Technischer Projektnachweis (TPN) — Kerndaten nach Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026, BAFA- und KfW-Merkblätter.
MerkmalAngabe
Vollständige BezeichnungTechnischer Projektnachweis
Durchführer der FörderungBAFA
Zeitpunktnach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis
KennnummerTPN-ID
Gültigkeit der Kennnummer2 Monate
Wer darf erstellenWie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.

Für welche Maßnahmen

  • Alle Maßnahmen, für die zuvor eine Projektbeschreibung (TPB) erstellt wurde — also Nr. 5.1, 5.2, 5.3 Buchstabe g, 5.4 und 5.5

Dieselbe Regel wie beim Antrag: Wo für die Antragstellung ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend war, ist er es auch für den Nachweis.

Ablauf

So entsteht die TPN.

Schritt 01

Maßnahme wird ausgeführt und abgerechnet.

Schritt 02

Ausführung wird gegen Rechnung und Produktnachweise geprüft.

Schritt 03

TPN wird erstellt — dabei entsteht die TPN-ID.

Schritt 04

Antragsteller reicht den Verwendungsnachweis mit der TPN-ID im BAFA-Portal ein.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
  • Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
  • Fachunternehmererklärung
  • Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung

Was Sie von uns bekommen

  • Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
  • Prüfung der technischen Anforderungen vor der Ausstellung
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Fallstricke

Woran die TPN in der Praxis scheitert.

Verwendungsnachweis zu spät einreichen

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenabschluss einzureichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch.

TPN-ID verfallen lassen

Auch die TPN-ID ist nur zwei Monate gültig. Sie sollte erst erzeugt werden, wenn der Verwendungsnachweis zeitnah eingereicht wird.

Ausführung weicht von der TPB ab

Wurde anders gebaut als beantragt — andere Dämmstärke, anderes Fensterelement —, muss die Abweichung dokumentiert werden und die Anforderungen müssen weiterhin erfüllt sein.

Abgrenzung

Die anderen drei Nachweise.

Der vollständige Vergleich steht auf der Seite TPB, TPN, BzA und BnD.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Häufige Fragen · TPN

Kurz beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen TPB und TPN?

Die Projektbeschreibung (TPB) beschreibt die geplante Maßnahme und wird vor dem Antrag erstellt; der Technische Projektnachweis (TPN) belegt nach der Ausführung, dass so gebaut wurde. Beide gehören zum BAFA-Verfahren und haben je eine eigene Kennnummer.

Wann muss der TPN vorliegen?

Vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises. Dieser ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einzureichen.

Ist der TPN dasselbe wie die Bestätigung nach Durchführung?

Funktional ja, verfahrensrechtlich nein. Der TPN gehört zum BAFA-Verfahren, die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum KfW-Verfahren. Verwechselt man die beiden, wird der Nachweis im falschen Portal eingereicht.