ECO Energieberater Energieberater anrufenAnrufen Kooperation starten
Die Zuordnung

TPB oder BzA? Es entscheidet nicht die Maßnahme, sondern der Durchführer.

Die häufigste Verwechslung im BEG-Verfahren: Viele suchen die Trennlinie in der Art der Maßnahme. Sie liegt aber in der Zuständigkeit — das BAFA arbeitet mit TPB und TPN, die KfW mit BzA und BnD. Inhaltlich leisten die Paare dasselbe.

Die Zuordnung in einem Satz

Wer die Förderung durchführt, bestimmt, wie der Nachweis heißt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle arbeitet mit der Technischen Projektbeschreibung (TPB) vor dem Antrag und dem Technischen Projektnachweis (TPN) nach der Ausführung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau arbeitet mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Beide Paare tun dasselbe: Der erste Nachweis beschreibt das geplante Vorhaben und erzeugt die Kennnummer, ohne die kein Antrag angenommen wird. Der zweite bestätigt nach der Ausführung, was tatsächlich gebaut wurde, und ist die Voraussetzung für die Auszahlung.

Direktlink auf diesen Abschnitt

Zuordnung nach Maßnahmennummer

Welche Maßnahme zu welchem Durchführer gehört. Grundlage: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MaßnahmeNummerDurchführerNachweise
Gebäudehülle — Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz5.1BAFATPB → TPN
Anlagentechnik außer Heizung — zum Beispiel Lüftung5.2BAFATPB → TPN
Wärmeerzeuger — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Netzanschluss5.3 a–f, h–jKfWBzA → BnD
Gebäudenetz — Errichtung, Umbau, Erweiterung5.3 gBAFATPB → TPN
Heizungsoptimierung5.4BAFATPB → TPN
Fachplanung und Baubegleitung5.5BAFATPB → TPN

Zwei Punkte fallen dabei auf, die regelmäßig für Rückfragen sorgen. Erstens die Lüftung: Sie ist Anlagentechnik nach Nummer 5.2 und läuft deshalb über das BAFA, obwohl sie Technik ist und viele sie bei der KfW vermuten. Zweitens das Gebäudenetz: Es steht unter der Heizungsnummer 5.3, gehört als Buchstabe g aber zum BAFA-Weg.

Direktlink auf diesen Abschnitt

Was sich zwischen den Wegen unterscheidet

Unterschiede der beiden Wege im Verfahren.
MerkmalBAFA-WegKfW-Weg
Nachweis vor dem AntragTechnische Projektbeschreibung (TPB)Bestätigung zum Antrag (BzA)
Nachweis nach der AusführungTechnischer Projektnachweis (TPN)Bestätigung nach Durchführung (BnD)
KennnummerTPB-ID, TPN-IDBzA-ID, BnD-ID
Gültigkeit der Kennnummer2 Monate6 Monate
Antrag stellt der Eigentümerim BAFA-Portalim KfW-Portal „Meine KfW“
Nichtwohngebäude und gewerblicheigene FormularegBzA und gBnD

Direktlink auf diesen Abschnitt

Wenn ein Vorhaben beide Wege berührt

Ein Vorhaben kann beides enthalten — etwa eine Wärmepumpe und eine Dachdämmung. Dann laufen zwei Anträge bei zwei Stellen, jeder mit seinem eigenen Nachweis. Das ist kein Sonderfall, sondern der Normalfall bei größeren Sanierungen.

Für Ihren Betrieb ändert das nichts am Ablauf: Sie melden das Vorhaben einmal, wir ordnen die Maßnahmen den Nummern zu und erstellen, was jeweils gebraucht wird. Die Zuordnung müssen Sie nicht kennen — falsch zugeordnet wird ein Antrag aber abgelehnt, deshalb steht sie hier vollständig.

Direktlink auf diesen Abschnitt

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen TPB und BzA?

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der Nachweis vor dem Antrag beim BAFA, die Bestätigung zum Antrag (BzA) der Nachweis vor dem Antrag bei der KfW. Inhaltlich leisten beide dasselbe; welcher gilt, hängt vom Durchführer der Förderung ab, nicht von der Art der Maßnahme.

Welche Maßnahmen laufen über die KfW?

Der Einbau von Wärmeerzeugern nach Nummer 5.3 Buchstaben a bis f und h bis j — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle und der Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze — sowie die Effizienzhaus-Sanierung.

Läuft eine Lüftungsanlage über BAFA oder KfW?

Über das BAFA. Die Lüftung zählt zur Anlagentechnik außer Heizung nach Nummer 5.2 und wird mit 15 Prozent gefördert. Nachweise sind TPB und TPN.

Kann ein Vorhaben beide Wege gleichzeitig betreffen?

Ja. Werden Wärmeerzeuger und Gebäudehülle zusammen saniert, laufen zwei Anträge bei zwei Stellen — jeder mit dem Nachweispaar seines Durchführers.

Grundlage: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung; über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.