Ihr externer Energieeffizienz-Experte — ohne eigene Stelle.
Für Förderanträge an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes zwingend einzubinden. Wir übernehmen diese Rolle für die Aufträge Ihres Betriebs — zum monatlichen Festpreis, statt für ein Jahresgehalt.
Andreas Hartwig ist eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes — die Listung ist dort öffentlich nachprüfbar.
Ohne Listung kein Nachweis, ohne Nachweis kein Antrag.
Ein Energieeffizienz-Experte ist eine natürliche Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird — betrieben von der Deutschen Energie-Agentur. Nur wer dort in der passenden Kategorie eingetragen ist, darf die Nachweise ausstellen, mit denen ein Förderantrag angenommen wird.
Nach Nummer 9.3 der Richtlinie BEG EM ist die Einbindung verpflichtend bei Maßnahmen nach Nummer 5.1 (Gebäudehülle), 5.2 (Anlagentechnik außer Heizung) und 5.5 (Fachplanung und Baubegleitung), beim iSFP-Bonus sowie bei Gebäudenetzen. Beim Heizungstausch nach Nummer 5.3 genügt die Fachunternehmererklärung — dort sind wir eine Option, keine Pflicht.
Was die Listung voraussetzt
Eine Grundqualifikation in einer Bau- oder Technikdisziplin oder eine Meisterqualifikation mit Zusatzausbildung, eine Fortbildung mit Prüfung und laufende Weiterbildung. Für einen Betrieb, der Nachweise nur für eigene Aufträge braucht, steht dieser Aufwand selten im Verhältnis.
Was Ihr Betrieb dadurch nicht braucht
Keine eigene Zulassung, keine Fortbildungspflicht, keine Fachsoftware für die Nachweisführung, keine Stelle, die bei geringer Auftragslage leerläuft.
Die Qualifikation im Haus — ohne sie einzustellen.
Für BEG-Anträge an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste zwingend einzubinden. Sie können ihn anstellen — oder unser Büro dafür buchen. Der Unterschied liegt nicht nur beim Gehalt: Ein Angestellter bringt Sozialabgaben, Arbeitsplatz, Fachsoftware, Fortbildungspflicht und Ausfallzeiten mit.
Nachweise über unser Büro
Enthalten sind 5 Vorhaben im Monat, also bis zu 60 im Jahr — Prüfung, Nachweis vor dem Antrag und Nachweis nach der Ausführung.
Energieberater im Haus
Arbeitgeberanteile: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzgeldumlage, Umlagen U1 und U2 sowie die gesetzliche Unfallversicherung bei Büroveranlagung. Die Beitragsbemessungsgrenzen greifen in diesem Gehaltsbereich nicht — die Sätze gelten auf das volle Bruttogehalt. Arbeitsplatz, Fortbildung und Ausfallzeiten sind nicht eingerechnet.
Das Paket Start kostet etwa ein Elftel der Kosten einer eigenen Stelle — und deckt bis zu 60 Vorhaben im Jahr ab. Wer mehr Vorhaben hat, wechselt in ein größeres Paket; selbst das Paket Skalierung mit 24.000 € im Jahr bleibt deutlich unter einer Anstellung.
Beispielrechnung, Stand 2026. Angesetzt sind 55.000 € Bruttojahresgehalt — die veröffentlichten Mediane für Energieberater liegen zwischen 46.000 € und 68.000 €, womit die Vollkosten je nach Gehalt zwischen 57.068 € und 84.361 € liegen. Der Arbeitgeberzuschlag von 24.06 Prozent setzt sich zusammen aus Rentenversicherung 9,30, Krankenversicherung 7,30 plus 1,45 (halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung 1,80, Arbeitslosenversicherung 1,30, Insolvenzgeldumlage 0,15, Umlage U1 2,10, Umlage U2 0,44 und Unfallversicherung 0,22 Prozent. U1 gilt für Betriebe mit höchstens 30 Arbeitnehmern; die Unfallversicherung ist mit der Büroveranlagung angesetzt und liegt bei Baustellentätigkeit höher. Ihre tatsächlichen Kosten hängen von Tarif, Region, Qualifikation, Krankenkasse und Betriebsgröße ab. Unsere Paketpreise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Was ein externes Büro besser kann als eine Stelle.
Keine Fixkosten im Personal
Ein angestellter Energieberater kostet mit Arbeitgeberanteilen rund 68.233 € im Jahr — unabhängig davon, wie viele Vorhaben anfallen. Das Paket Start liegt bei 6.000 € im Jahr und lässt sich an Ihr Volumen anpassen.
Die Qualifikation ist da, wenn Sie sie brauchen
Die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes setzt eine Grundqualifikation, eine Fortbildung mit Prüfung und laufende Weiterbildung voraus. Wir halten das vor — Ihr Betrieb braucht keine eigene Zulassung.
Kein Ausfall durch Urlaub und Krankheit
Bei einer Stelle im Haus liegen Anträge still, wenn die Person fehlt. Bei einem Vertrag mit einem Büro nicht. Angebote mit Förderung müssen aber verlässlich raus, sonst geht der Auftrag an den Wettbewerber.
Beide Förderwege aus einer Hand
Gebäudehülle über das BAFA mit Technischer Projektbeschreibung und Projektnachweis, Wärmeerzeuger über die KfW mit Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung. Wer beides ausführt, führt zwei Verfahren parallel — wir halten die Fristen auseinander.
Angebots-Check vor jedem Antrag
Wir sehen jedes Angebot durch und sagen, welche Positionen als Umfeldmaßnahmen mit in den Antrag gehören — Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke. Diese Posten gehen am häufigsten verloren.
Planbare Kosten, planbarer Ertrag
Festpreis im Monat statt Abrechnung je Vorgang. Geben Sie den Zuschuss als Aufschlag weiter, bringt jeder Auftrag mit 30.000 € anrechenbaren Kosten 4.500 € zusätzlich.
Ein Vertrag, zwei Verfahren, jedes Vorhaben derselbe Weg.
Weg über das BAFA — Gebäudehülle und Anlagentechnik
Für Maßnahmen nach Nummer 5.1 und 5.2 der Richtlinie: Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz und Anlagentechnik außer Heizung. Fördersatz 15 Prozent.
Vorhaben prüfen
Wir prüfen das Vorhaben auf die technischen Mindestanforderungen und das Angebot auf förderfähige Umfeldmaßnahmen.
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Sie erhalten den Nachweis samt TPB-ID in der Regel am dritten Werktag — vor der Vergabe des Auftrags. Damit stellt Ihr Kunde den Antrag bei dem BAFA.
Technischer Projektnachweis (TPN)
Nach der Ausführung erstellen wir den Nachweis mit TPN-ID. Damit wird die Auszahlung beantragt.
Weg über die KfW — Wärmeerzeuger
Für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Netzanschlüssen nach Nummer 5.3. Fördersatz 30 Prozent, mit Boni mehr.
Vorhaben prüfen
Wir prüfen das Vorhaben auf die technischen Mindestanforderungen und das Angebot auf förderfähige Umfeldmaßnahmen.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Sie erhalten den Nachweis samt BzA-ID in der Regel am dritten Werktag — vor der Vergabe des Auftrags. Damit stellt Ihr Kunde den Antrag bei der KfW.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach der Ausführung erstellen wir den Nachweis mit BnD-ID. Damit wird die Auszahlung beantragt.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Zur Zusammenarbeit mit einem externen Experten.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte?
Ein Energieeffizienz-Experte ist eine natürliche Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betrieben. Nur wer dort in der passenden Kategorie eingetragen ist, darf die Nachweise für Förderanträge der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausstellen.
Für welche Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Nach Nummer 9.3 der Richtlinie BEG EM bei Anträgen mit Maßnahmen nach Nummer 5.1 (Gebäudehülle), 5.2 (Anlagentechnik außer Heizung) und 5.5 (Fachplanung und Baubegleitung), beim iSFP-Bonus sowie bei der Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes. Beim Heizungstausch nach Nummer 5.3 genügt die Fachunternehmererklärung.
Warum nicht einfach selbst in die dena-Liste eintragen lassen?
Die Aufnahme setzt eine bestimmte Grundqualifikation voraus — etwa ein Studium in einer Bau- oder Technikdisziplin oder eine Meisterqualifikation mit Zusatzausbildung —, dazu eine Fortbildung mit Prüfung und laufende Weiterbildungspflicht. Für einen Betrieb, der Nachweise nur für eigene Aufträge braucht, steht dieser Aufwand selten im Verhältnis.
Wie viele Vorhaben deckt ein Paket ab?
Das Paket Start deckt fünf Vorhaben im Monat ab, Betrieb zehn und Skalierung fünfundzwanzig. Nicht genutzte Vorhaben verfallen am Monatsende; deshalb besprechen wir das Volumen vorher und raten von einem zu großen Paket ab.
Was passiert, wenn wir mehr Vorhaben haben als gebucht?
Dann wechseln Sie zum Monatsersten in das nächstgrößere Paket. Einen einmaligen Überhang lösen wir im Gespräch — wir lassen keinen Auftrag platzen, weil ein Kontingent um eins überzogen ist.
Sind Sie unabhängig?
Nicht vorhabenbezogen. Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und werden ausschließlich von ihnen vergütet. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig; die Folgen und die Pflichtinformation an den Antragsteller stehen auf jeder Seite und unter Hinweis zur Unabhängigkeit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung. Er wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert, dass wir mit dem ausführenden Betrieb zusammenarbeiten.
Ein Gespräch, dann läuft es.
Wir klären Gewerk, Auftragsvolumen und Ablauf in einem Telefonat und starten mit dem passenden Paket. Ein Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.







