ECOEnergieberater Energieeffizienz-Experte 0176 45174290 Kooperation starten
BAFA · Nachweis vor der Antragstellung

Technische Projektbeschreibung (TPB) — wir stellen sie für Ihre Aufträge aus.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Kooperation starten 0176 45174290

Alle vier Nachweise im Vergleich: TPB, TPN, BzA und BnD.

Steckbrief

TPB auf einen Blick.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten nach Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026, BAFA- und KfW-Merkblätter.
MerkmalAngabe
Vollständige BezeichnungTechnische Projektbeschreibung
Durchführer der FörderungBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Gültigkeit der Kennnummer2 Monate
Wer darf erstellenDer eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Für welche Maßnahmen

  • Nr. 5.1 — Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren und -tore, Vorhangfassaden, außenliegender Sonnenschutz
  • Nr. 5.2 — Anlagentechnik außer Heizung, etwa Lüftungsanlagen
  • Nr. 5.3 Buchstabe g — Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Nr. 5.4 — Heizungsoptimierung
  • Nr. 5.5 — Fachplanung und Baubegleitung

Bei Anträgen nach Nr. 5.1, 5.2 und 5.5, beim iSFP-Bonus sowie bei Gebäudenetzen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend (Nr. 9.3 der Richtlinie).

Ablauf

So entsteht die TPB.

Schritt 01

Vorhaben prüfen: Erfüllt die geplante Ausführung die technischen Mindestanforderungen der Anlage zur Richtlinie?

Schritt 02

TPB im digitalen Formular erstellen — dabei entsteht die TPB-ID.

Schritt 03

Antragsteller stellt den Antrag im BAFA-Portal und gibt die TPB-ID an.

Schritt 04

Erst nach der Antragstellung wird der Liefer- oder Leistungsauftrag vergeben.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie von uns bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung der technischen Anforderungen vor der Ausstellung
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Fallstricke

Woran die TPB in der Praxis scheitert.

Auftrag vor dem Antrag vergeben

Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt sein, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der teuerste Fehler im ganzen Verfahren.

TPB zu früh erzeugen

Die TPB-ID ist nur zwei Monate gültig. Wer sie lange vor dem Antrag erzeugt, muss sie neu erstellen.

Alte TPB-ID verwenden

Nach der Änderung der Förderkonditionen mussten für Anträge ab dem 21.07.2026 neue TPB-IDs erzeugt werden. Eine abgelaufene oder unter alten Konditionen erzeugte ID führt zur Ablehnung.

Umfeldmaßnahmen nicht mitrechnen

Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen sind förderfähig — im Angebot gehen sie am häufigsten verloren.

Abgrenzung

Die anderen drei Nachweise.

Der vollständige Vergleich steht auf der Seite TPB, TPN, BzA und BnD.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Häufige Fragen · TPB

Kurz beantwortet.

Wer darf eine Technische Projektbeschreibung erstellen?

Erstellen darf sie der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Das Fachunternehmen muss sich dafür bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren. Bei Maßnahmen nach Nr. 5.1, 5.2 und 5.5 ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin verpflichtend.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

Zwei Monate. Die Projektbeschreibung (TPB) sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Brauche ich für den Heizungstausch eine TPB?

Nein. Der Heizungstausch nach Nr. 5.3 Buchstaben a bis f und h bis j wird von der KfW durchgeführt; dort heißt der Nachweis Bestätigung zum Antrag (BzA). Beim BAFA liegt von der Heizungsförderung nur das Gebäudenetz nach Buchstabe g.

Was kostet die TPB den Gebäudeeigentümer bei uns?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.