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Gewerke der Gebäudehülle

Kooperation für 22 Gewerke der Gebäudehülle

Die Förderung ist nach Bauteilen zugeschnitten, nicht nach Berufsbildern. Deshalb finden Sie hier die Gewerke unter dem Bauteil, an dem Sie arbeiten. Auf jeder Seite steht, welche Ihrer Leistungen förderfähig sind, welcher U-Wert gefordert ist und woran Anträge in Ihrem Bereich am häufigsten scheitern.

Was Ihr Kunde zurückbekommt

Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der Umfeldmaßnahmen.

15 %

Zuschuss

Auf Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz — samt Gerüst, Rückbau und Entsorgung des alten Bauteils.

60.000 €

Höchstbetrag förderfähige Kosten

Für die erste Wohneinheit, je Gebäude und Kalenderjahr. Je 30.000 € für die zweite bis sechste, je 15.000 € ab der siebten Wohneinheit.

ab 300 €

Untergrenze

Schon ab 300 € förderfähigen Kosten lohnt der Antrag — auch die Kellertür und der Raffstore sind ein Fall für die Förderung.

Stand: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung; wir prüfen jedes Vorhaben einzeln, bevor die Projektbeschreibung entsteht.

Ihr Kunde bekommt von uns keine Rechnung

Wir stellen dem Eigentümer nichts in Rechnung — keine Projektbeschreibung, keine Beratung, keine Bearbeitung. Er erhält von uns nur eines: die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information vor Vorhabenbeginn, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten und deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig sind. Vergütet werden wir ausschließlich über Ihr Paket ab 500 € netto im Monat.

Kooperation besprechen

Wir handeln nicht vorhabenbezogen unabhängig

Wir arbeiten mit Fachunternehmen der Gebäudehülle zusammen und werden ausschließlich von diesen vergütet. Gegenüber Ihnen als Antragsteller sind wir deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig im Sinne der BEG-Richtlinie — Sie erhalten von uns keine Rechnung, nur diese Information. Das ist zulässig: Bei Einzelmaßnahmen ist die Unabhängigkeit nicht verpflichtend. Was das für Ihre Förderung bedeutet →