Ablauf
Vier Schritte, ein zeitkritischer Moment. Wenn Sie nur eine Sache aus dieser Seite mitnehmen: Reden Sie mit uns, bevor Ihr Kunde unterschreibt.
Vier Schritte. Der einzige, der zeitkritisch ist, ist der erste.
Objekt, Bauteil, geplante Ausführung — über das Portal oder als Foto der Aufmaßskizze. Mehr brauchen wir für den Start nicht.
Wir prüfen, ob die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt, und erstellen die Technische Projektbeschreibung. Sie erhalten die TPB-ID.
Mit der TPB-ID beim BAFA — vor Vorhabenbeginn. Erst danach darf der Liefer- oder Leistungsvertrag rechtswirksam werden.
Nach der Ausführung erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung. Damit ruft Ihr Kunde den Zuschuss ab.
Wird der Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt ist, ist das ein vorzeitiger Vorhabenbeginn — die Förderung ist dann ausgeschlossen. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen. Reden Sie mit uns, bevor Sie den Auftrag schreiben, nicht danach.
Für den Start genügt wenig: Anschrift des Objekts, Baujahr, welches Bauteil betroffen ist, geplante Ausführung mit Dämmstoffdicke oder U-Wert des Elements, und die Fläche. Ein Foto der Aufmaßskizze reicht — wir arbeiten mit dem, was in Ihrem Büro sowieso entsteht, und schicken keine Fragebögen.
Später, für die Bestätigung nach Durchführung, brauchen wir Ihre Rechnung und die Produktnachweise der eingebauten Bauteile. Auch das ist Material, das Sie ohnehin haben.
Die Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID, eine kurze Zusammenfassung für Ihren Kunden in verständlicher Sprache, und den Hinweis auf unsere fehlende vorhabenbezogene Unabhängigkeit in schriftlicher Form — Letzteres ist Fördervoraussetzung und muss dem Eigentümer vor Vorhabenbeginn vorliegen.
Wir stellen dem Eigentümer nichts in Rechnung — keine Projektbeschreibung, keine Beratung, keine Bearbeitung. Er erhält von uns nur eines: die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information vor Vorhabenbeginn, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten und deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig sind. Vergütet werden wir ausschließlich über Ihr Paket ab 500 € netto im Monat.
Kooperation besprechenWir arbeiten mit Fachunternehmen der Gebäudehülle zusammen und sind Ihnen gegenüber als Antragsteller deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig im Sinne der BEG-Richtlinie.
Das ist zulässig. Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die vorhabenbezogene Unabhängigkeit des Energieeffizienz-Experten von den ausführenden Unternehmen ausdrücklich nicht verpflichtend.
Eine Folge hat es. Fachplanung und Baubegleitung können in diesem Fall nicht mit dem erhöhten Fördersatz nach Nummer 5.5 der Richtlinie gefördert werden. Die Planungsleistung kann als Teil der förderfähigen Kosten der Maßnahme zum jeweiligen Fördersatz berücksichtigt werden.
Sie erhalten von uns keine Rechnung. Unsere Vergütung kommt vollständig aus der Kooperation mit dem ausführenden Fachunternehmen. Ihnen als Eigentümer stellen wir weder die Technische Projektbeschreibung noch Beratungs-, Planungs- oder Bearbeitungsleistungen in Rechnung — es entsteht kein Vertragsverhältnis über ein Honorar zwischen Ihnen und uns.
Deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten. Die Richtlinie verlangt, dass Sie vor Vorhabenbeginn darüber informiert werden. Diese Seite ist diese Information; zusätzlich erhalten Sie sie vor Beginn schriftlich. Wenn Sie eine vorhabenbezogen unabhängige Begleitung wünschen, sagen Sie es uns — dann vermitteln wir Sie an eine Kollegin oder einen Kollegen ohne Verflechtung mit Ihrem Fachunternehmen.
Grundlage: FAQ 02-09 zur BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.