Außenwand · für Einblasdämmung
15 % Zuschuss auf Ihre Bauleistung an der Gebäudehülle. Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung und liefern die TPB-ID, ohne die Ihr Kunde keinen Antrag stellen kann — zum Festpreis ab 500 € netto im Monat.
Ihr Kunde zahlt für unsere Leistung nichts und erhält von uns keine Rechnung. Er wird nur vor Vorhabenbeginn schriftlich informiert, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten.
Einblasdämmung in Hohlschichten, Gefache und Dachschrägen — die Maßnahme mit der kürzesten Bauzeit.
| Außenwand | höchstens 0,20 W/(m²·K) |
| Dach und oberste Geschossdecke | höchstens 0,14 W/(m²·K) |
Wärmedurchgangskoeffizient nach der Maßnahme. Bei Baudenkmalen und bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten abweichende Anforderungen — das prüfen wir am Einzelfall.
Ihr größter Vorteil ist die kurze Bauzeit — und Ihr größtes Risiko. Zwei Tage Arbeit sind schnell zugesagt und beauftragt. Ist der Antrag dann noch nicht gestellt, ist die Förderung verloren, obwohl technisch alles stimmte.
Vier Schritte. Der einzige, der zeitkritisch ist, ist der erste.
Objekt, Bauteil, geplante Ausführung — über das Portal oder als Foto der Aufmaßskizze. Mehr brauchen wir für den Start nicht.
Wir prüfen, ob die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt, und erstellen die Technische Projektbeschreibung. Sie erhalten die TPB-ID.
Mit der TPB-ID beim BAFA — vor Vorhabenbeginn. Erst danach darf der Liefer- oder Leistungsvertrag rechtswirksam werden.
Nach der Ausführung erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung. Damit ruft Ihr Kunde den Zuschuss ab.
Wird der Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt ist, ist das ein vorzeitiger Vorhabenbeginn — die Förderung ist dann ausgeschlossen. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen. Reden Sie mit uns, bevor Sie den Auftrag schreiben, nicht danach.
Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der Umfeldmaßnahmen.
Auf Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz — samt Gerüst, Rückbau und Entsorgung des alten Bauteils.
Für die erste Wohneinheit, je Gebäude und Kalenderjahr. Je 30.000 € für die zweite bis sechste, je 15.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Schon ab 300 € förderfähigen Kosten lohnt der Antrag — auch die Kellertür und der Raffstore sind ein Fall für die Förderung.
Stand: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung; wir prüfen jedes Vorhaben einzeln, bevor die Projektbeschreibung entsteht.
Wir stellen dem Eigentümer nichts in Rechnung — keine Projektbeschreibung, keine Beratung, keine Bearbeitung. Er erhält von uns nur eines: die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information vor Vorhabenbeginn, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten und deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig sind. Vergütet werden wir ausschließlich über Ihr Paket ab 500 € netto im Monat.
Kooperation besprechenWir arbeiten mit Fachunternehmen der Gebäudehülle zusammen und sind Ihnen gegenüber als Antragsteller deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig im Sinne der BEG-Richtlinie.
Das ist zulässig. Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die vorhabenbezogene Unabhängigkeit des Energieeffizienz-Experten von den ausführenden Unternehmen ausdrücklich nicht verpflichtend.
Eine Folge hat es. Fachplanung und Baubegleitung können in diesem Fall nicht mit dem erhöhten Fördersatz nach Nummer 5.5 der Richtlinie gefördert werden. Die Planungsleistung kann als Teil der förderfähigen Kosten der Maßnahme zum jeweiligen Fördersatz berücksichtigt werden.
Sie erhalten von uns keine Rechnung. Unsere Vergütung kommt vollständig aus der Kooperation mit dem ausführenden Fachunternehmen. Ihnen als Eigentümer stellen wir weder die Technische Projektbeschreibung noch Beratungs-, Planungs- oder Bearbeitungsleistungen in Rechnung — es entsteht kein Vertragsverhältnis über ein Honorar zwischen Ihnen und uns.
Deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten. Die Richtlinie verlangt, dass Sie vor Vorhabenbeginn darüber informiert werden. Diese Seite ist diese Information; zusätzlich erhalten Sie sie vor Beginn schriftlich. Wenn Sie eine vorhabenbezogen unabhängige Begleitung wünschen, sagen Sie es uns — dann vermitteln wir Sie an eine Kollegin oder einen Kollegen ohne Verflechtung mit Ihrem Fachunternehmen.
Grundlage: FAQ 02-09 zur BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Nein. Vorgeschrieben ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste. Diese Rolle übernehmen wir. Ihr Betrieb führt aus und rechnet ab wie immer.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen zu Ihrem Vorhaben. Sind die Angaben vollständig, liegt die TPB-ID in der Regel am dritten Werktag vor.
Dann sagen wir es vor der Projektbeschreibung, nicht danach. Meist genügt eine größere Dämmstärke oder ein anderes Bauteil, um in die Förderung zu kommen — das ist billiger als ein abgelehnter Antrag.
Nein. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung und zahlt uns nichts. Er bekommt vor Vorhabenbeginn nur die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten. Unsere Vergütung ist Ihr Monatspaket.