Stand: 2026 · GEG-konform

Bis zu 70% Förderung — wir kennen jeden Euro

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erhebliche Zuschüsse für Heizungsmodernisierung, Gebäudedämmung und Energieberatung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und beantragen alle Fördermittel, auf die Sie Anspruch haben.

70%

Max. Förderung Heizung
(KfW 458)

50%

Förderung Energieberatung
(BAFA EBW)

20%

Max. Förderung Gebäudehülle
(BEG + iSFP-Bonus)

30.000 €

Max. förderfähige Kosten
Heizung (EFH)

KfW
Bundesförderung Heizung

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude

Wie 70% Förderung entstehen — Boni sind kombinierbar

Grundförderung 30%
+ Geschwindigkeitsbonus (bis 31.12.2028) +20%
+ Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr) +30%
= Maximale Gesamtförderung 70%

Grundförderung

30%
  • Für alle, die eine alte Heizung durch eine klimafreundliche ersetzen
  • Kein Einkommensnachweis erforderlich
  • Antrag vor Beauftragung des Handwerkers stellen

Geschwindigkeitsbonus

+20%
  • Gilt bis 31. Dezember 2028
  • Für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Kombinierbar mit Grundförderung und Einkommensbonus

Einkommensbonus

+30%
  • Haushaltseinkommen maximal 40.000 € / Jahr (zvE)
  • Nachweis durch letzten Einkommensteuerbescheid
  • Nur für selbstgenutzte Wohngebäude

Förderfähige Heizungssysteme

  • Elektrische Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Solarthermische Anlagen (in Kombination)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an Wärmenetz (Fernwärme aus Erneuerbaren)

Förderhöchstgrenzen 2026

Einfamilienhaus / Eigentumswohnung

30.000 €

2. Wohneinheit im MFH

15.000 €

Jede weitere Wohneinheit

8.000 €

Max. je Gebäude (ab 10 WE)

150.000 €

* Förderfähige Investitionskosten. Die tatsächliche Förderquote (30–70%) wird auf diese Höchstgrenzen angewendet.

Wichtig: Antrag VOR Beauftragung

Der KfW-Förderantrag muss zwingend gestellt werden, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie — kontaktieren Sie uns rechtzeitig.


BAFA
Bundesförderung Einzelmaßnahmen

BAFA — BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert alle Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen, Dach und Lüftungsanlagen. Mit einem gültigen iSFP erhalten Sie auf jede Maßnahme 5% Extra-Förderung.

Förderfähige Maßnahmen

Außenwanddämmung (WDVS/Vorhangfassade)

15% + 5%*

Wärmedämmverbundsystem oder hinterlüftete Vorhangfassade

Dachdämmung / Obergeschossdecke

15% + 5%*

Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung

Kellerdeckendämmung

15% + 5%*

Dämmung der obersten Kellerdecke oder des erdberührten Bodens

Fenster und Außentüren

15% + 5%*

Mindestanforderung: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) für Fenster

Lüftungsanlagen

15% + 5%*

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Förderhöchstgrenzen

Ohne iSFP

30.000 €

förderfähige Kosten je Maßnahme

Mit iSFP

60.000 €

förderfähige Kosten je Maßnahme

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iSFP verdoppelt die Förderbasis

Mit einem gültigen Sanierungsfahrplan steigt die förderfähige Kostenhöchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € — und die Förderquote steigt um 5%. Wer mit iSFP saniert, erholt bis zu doppelt so viel Förderung.


BAFA
Beratungsförderung

BAFA — Energieberatung Wohngebäude (EBW)

Die BAFA fördert die professionelle Energieberatung durch einen DENA-gelisteten Energieberater mit 50% des Honorars. Diese Förderung gilt für die Energieberatung selbst sowie für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Fördersätze 2026

Einfamilienhaus (EFH)

1 Wohneinheit

max. 650 €

Mehrfamilienhaus (MFH)

ab 2 Wohneinheiten

max. 850 €

Voraussetzungen für die Förderung

  • Beratung durch einen in der DENA-Expertenliste eingetragenen Energieberater (wie wir)
  • Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden und als Wohngebäude genutzt werden
  • Bau- oder Kaufdatum: Baugenehmigung mindestens 10 Jahre vor Antragstellung
  • Antrag wird nach Abschluss der Beratung vom Energieberater eingereicht
  • Gilt sowohl für die reine Energieberatung als auch für die iSFP-Erstellung

Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei der BAFA — Sie müssen sich um nichts kümmern.


KfW
Baubegleitung & Kredit

KfW — Energieeffizient Sanieren

Baubegleitung durch Energieberater

Die KfW fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der DENA-Expertenliste. Voraussetzung ist, dass die begleiteten Maßnahmen KfW-förderfähig sind.

Förderquote

50%

Max. Zuschuss

2.500 €

  • Fachplanung vor Baubeginn inklusive
  • Qualitätsprüfung der Ausführung vor Ort
  • Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)

KfW 261 — Kredit Energieeffizient Sanieren

Für umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bietet KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Je besser der erreichte Energiestandard, desto höher der Zuschuss.

KfW-Effizienzhaus 55

15% Tilgungszuschuss

KfW-Effizienzhaus 40

20% Tilgungszuschuss

Max. Kreditbetrag EFH

150.000 €


iSFP-Bonus

Warum der Sanierungsfahrplan +5% bringt

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein offiziell anerkanntes BAFA-Dokument, das Ihre geplante Sanierung in einem verbindlichen Stufenplan festhält. Für jede Maßnahme, die Sie auf Grundlage dieses Fahrplans umsetzen, erhalten Sie automatisch 5% zusätzliche Förderung — zusätzlich zur regulären Förderquote.

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Beispiel: Außenwanddämmung 20.000 €

Ohne iSFP: 15% = 3.000 € Förderung. Mit iSFP: 20% = 4.000 € Förderung. Ersparnis: 1.000 € zusätzlich — nur durch den Fahrplan.

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Mehrere Maßnahmen über Jahre hinweg

Der iSFP ist 15 Jahre gültig. Bei drei oder mehr Maßnahmen summiert sich der Bonus schnell auf mehrere tausend Euro — und rechtfertigt die Investition in den Fahrplan mehrfach.

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Förderbasis verdoppelt sich

Mit iSFP steigt die förderfähige Kostenbasis bei BEG-Einzelmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 €. Das heißt: mehr Kosten werden berücksichtigt, die Förderung steigt entsprechend.

Fördervergleich: mit und ohne iSFP

Außenwanddämmung · Kosten: 25.000 €

Ohne iSFP (15%) 3.750 €
Mit iSFP (20%) 5.000 €

+ 1.250 € durch iSFP

Fensteraustausch · Kosten: 15.000 €

Ohne iSFP (15%) 2.250 €
Mit iSFP (20%) 3.000 €

+ 750 € durch iSFP


Ablauf

So funktioniert die Förderabwicklung

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung — wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Förderverfahrens.

1

Beratung & Planung

Wir analysieren Ihr Gebäude und ermitteln alle Förderprogramme, auf die Sie Anspruch haben — inklusive Berechnung des maximalen Förderbetrags.

2

Antrag VOR der Maßnahme

Alle Förderanträge müssen gestellt werden, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wir kümmern uns um die fristgerechte Antragstellung.

3

Umsetzung & Baubegleitung

Nach Förderungszusage beauftragen Sie den Handwerker. Wir begleiten die Umsetzung als zertifizierter Baubegleiter und prüfen die Qualität.

4

Nachweis & Auszahlung

Nach Abschluss der Maßnahme reichen wir alle Nachweise ein. Die Förderstelle zahlt den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.

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Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Förderprogramme für Ihr Gebäude und Ihre geplanten Maßnahmen in Frage kommen — und wie viel Förderung Sie maximal erhalten können.

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