Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erhebliche Zuschüsse für Heizungsmodernisierung, Gebäudedämmung und Energieberatung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und beantragen alle Fördermittel, auf die Sie Anspruch haben.
70%
Max. Förderung Heizung
(KfW 458)
50%
Förderung Energieberatung
(BAFA EBW)
20%
Max. Förderung Gebäudehülle
(BEG + iSFP-Bonus)
30.000 €
Max. förderfähige Kosten
Heizung (EFH)
Wie 70% Förderung entstehen — Boni sind kombinierbar
Grundförderung
30%Geschwindigkeitsbonus
+20%Einkommensbonus
+30%Einfamilienhaus / Eigentumswohnung
30.000 €
2. Wohneinheit im MFH
15.000 €
Jede weitere Wohneinheit
8.000 €
Max. je Gebäude (ab 10 WE)
150.000 €
* Förderfähige Investitionskosten. Die tatsächliche Förderquote (30–70%) wird auf diese Höchstgrenzen angewendet.
Wichtig: Antrag VOR Beauftragung
Der KfW-Förderantrag muss zwingend gestellt werden, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie — kontaktieren Sie uns rechtzeitig.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert alle Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen, Dach und Lüftungsanlagen. Mit einem gültigen iSFP erhalten Sie auf jede Maßnahme 5% Extra-Förderung.
Außenwanddämmung (WDVS/Vorhangfassade)
15% + 5%*Wärmedämmverbundsystem oder hinterlüftete Vorhangfassade
Dachdämmung / Obergeschossdecke
15% + 5%*Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung
Kellerdeckendämmung
15% + 5%*Dämmung der obersten Kellerdecke oder des erdberührten Bodens
Fenster und Außentüren
15% + 5%*Mindestanforderung: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) für Fenster
Lüftungsanlagen
15% + 5%*Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Ohne iSFP
30.000 €
förderfähige Kosten je Maßnahme
Mit iSFP
60.000 €
förderfähige Kosten je Maßnahme
iSFP verdoppelt die Förderbasis
Mit einem gültigen Sanierungsfahrplan steigt die förderfähige Kostenhöchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € — und die Förderquote steigt um 5%. Wer mit iSFP saniert, erholt bis zu doppelt so viel Förderung.
Die BAFA fördert die professionelle Energieberatung durch einen DENA-gelisteten Energieberater mit 50% des Honorars. Diese Förderung gilt für die Energieberatung selbst sowie für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Einfamilienhaus (EFH)
1 Wohneinheit
max. 650 €
Mehrfamilienhaus (MFH)
ab 2 Wohneinheiten
max. 850 €
Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei der BAFA — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Die KfW fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der DENA-Expertenliste. Voraussetzung ist, dass die begleiteten Maßnahmen KfW-förderfähig sind.
Förderquote
50%
Max. Zuschuss
2.500 €
Für umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bietet KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Je besser der erreichte Energiestandard, desto höher der Zuschuss.
KfW-Effizienzhaus 55
15% Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 40
20% Tilgungszuschuss
Max. Kreditbetrag EFH
150.000 €
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein offiziell anerkanntes BAFA-Dokument, das Ihre geplante Sanierung in einem verbindlichen Stufenplan festhält. Für jede Maßnahme, die Sie auf Grundlage dieses Fahrplans umsetzen, erhalten Sie automatisch 5% zusätzliche Förderung — zusätzlich zur regulären Förderquote.
Beispiel: Außenwanddämmung 20.000 €
Ohne iSFP: 15% = 3.000 € Förderung. Mit iSFP: 20% = 4.000 € Förderung. Ersparnis: 1.000 € zusätzlich — nur durch den Fahrplan.
Mehrere Maßnahmen über Jahre hinweg
Der iSFP ist 15 Jahre gültig. Bei drei oder mehr Maßnahmen summiert sich der Bonus schnell auf mehrere tausend Euro — und rechtfertigt die Investition in den Fahrplan mehrfach.
Förderbasis verdoppelt sich
Mit iSFP steigt die förderfähige Kostenbasis bei BEG-Einzelmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 €. Das heißt: mehr Kosten werden berücksichtigt, die Förderung steigt entsprechend.
Außenwanddämmung · Kosten: 25.000 €
+ 1.250 € durch iSFP
Fensteraustausch · Kosten: 15.000 €
+ 750 € durch iSFP
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung — wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Förderverfahrens.
Wir analysieren Ihr Gebäude und ermitteln alle Förderprogramme, auf die Sie Anspruch haben — inklusive Berechnung des maximalen Förderbetrags.
Alle Förderanträge müssen gestellt werden, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wir kümmern uns um die fristgerechte Antragstellung.
Nach Förderungszusage beauftragen Sie den Handwerker. Wir begleiten die Umsetzung als zertifizierter Baubegleiter und prüfen die Qualität.
Nach Abschluss der Maßnahme reichen wir alle Nachweise ein. Die Förderstelle zahlt den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Förderprogramme für Ihr Gebäude und Ihre geplanten Maßnahmen in Frage kommen — und wie viel Förderung Sie maximal erhalten können.
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