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Förderung

Fördersätze und Voraussetzungen für die Gebäudehülle

Die Zahlen, die im Verkaufsgespräch tragen — und die Bedingungen, die vorher erfüllt sein müssen.

Was Ihr Kunde zurückbekommt

Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der Umfeldmaßnahmen.

15 %

Zuschuss

Auf Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz — samt Gerüst, Rückbau und Entsorgung des alten Bauteils.

60.000 €

Höchstbetrag förderfähige Kosten

Für die erste Wohneinheit, je Gebäude und Kalenderjahr. Je 30.000 € für die zweite bis sechste, je 15.000 € ab der siebten Wohneinheit.

ab 300 €

Untergrenze

Schon ab 300 € förderfähigen Kosten lohnt der Antrag — auch die Kellertür und der Raffstore sind ein Fall für die Förderung.

Stand: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung; wir prüfen jedes Vorhaben einzeln, bevor die Projektbeschreibung entsteht.

Technische Mindestanforderungen

Dach und oberste Geschossdecke0,14 W/(m²·K)
Außenwand0,20 W/(m²·K)
Fenster0,95 W/(m²·K) für das gesamte Fenster
Dachflächenfenster1,00 W/(m²·K)
Haustür und Außentüren1,30 W/(m²·K)
Tore (Nichtwohngebäude)1,00 W/(m²·K)
Kellerdecke und Bauteile gegen Erdreich0,25 W/(m²·K)

Wärmedurchgangskoeffizient nach der Maßnahme. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten abweichende Anforderungen.

Voraussetzungen am Gebäude

  • Bestandsgebäude, Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt
  • Antrag gestellt vor Vorhabenbeginn
  • Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten
  • förderfähige Kosten mindestens 300 €
  • Fachunternehmererklärung nach der Ausführung

Neubauten sind von der Einzelmaßnahmenförderung ausgenommen.

Was in die förderfähigen Kosten hineingehört

Nicht nur das Bauteil selbst. Förderfähig sind auch die Arbeiten, die durch die Maßnahme verursacht werden — das Gerüst, der Rückbau des alten Bauteils, die Entsorgung, das Versetzen von Leitungen und Leuchten an der gedämmten Fassade, neue Fensterbänke und Laibungen. In der Praxis wird an dieser Stelle das meiste Geld liegen gelassen, weil die Nebenpositionen im Angebot getrennt geführt und dann nicht mitbeantragt werden.

Wir sehen Ihr Angebot vor der Projektbeschreibung durch und sagen Ihnen, welche Positionen mit in den Antrag gehören. Das kostet Sie nichts und bringt Ihrem Kunden regelmäßig einen vierstelligen Betrag.

Die Höchstbeträge nach der Richtlinie vom 17.07.2026

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gelten je Gebäude und Kalenderjahr: 60.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, je 30.000 € für die zweite bis sechste und je 15.000 € ab der siebten Wohneinheit. Fachplanung und Baubegleitung sind zusätzlich gedeckelt: 5.000 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 2.000 € je Wohneinheit beim Mehrfamilienhaus, höchstens 20.000 €. Bei Teilmaßnahmen wird der Höchstbetrag auf die betroffenen Wohneinheiten verteilt.

Ihr Kunde bekommt von uns keine Rechnung

Wir stellen dem Eigentümer nichts in Rechnung — keine Projektbeschreibung, keine Beratung, keine Bearbeitung. Er erhält von uns nur eines: die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information vor Vorhabenbeginn, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten und deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig sind. Vergütet werden wir ausschließlich über Ihr Paket ab 500 € netto im Monat.

Kooperation besprechen

Wir handeln nicht vorhabenbezogen unabhängig — und sagen es Ihnen vorher

Wir arbeiten mit Fachunternehmen der Gebäudehülle zusammen und sind Ihnen gegenüber als Antragsteller deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig im Sinne der BEG-Richtlinie.

Das ist zulässig. Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die vorhabenbezogene Unabhängigkeit des Energieeffizienz-Experten von den ausführenden Unternehmen ausdrücklich nicht verpflichtend.

Eine Folge hat es. Fachplanung und Baubegleitung können in diesem Fall nicht mit dem erhöhten Fördersatz nach Nummer 5.5 der Richtlinie gefördert werden. Die Planungsleistung kann als Teil der förderfähigen Kosten der Maßnahme zum jeweiligen Fördersatz berücksichtigt werden.

Sie erhalten von uns keine Rechnung. Unsere Vergütung kommt vollständig aus der Kooperation mit dem ausführenden Fachunternehmen. Ihnen als Eigentümer stellen wir weder die Technische Projektbeschreibung noch Beratungs-, Planungs- oder Bearbeitungsleistungen in Rechnung — es entsteht kein Vertragsverhältnis über ein Honorar zwischen Ihnen und uns.

Deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten. Die Richtlinie verlangt, dass Sie vor Vorhabenbeginn darüber informiert werden. Diese Seite ist diese Information; zusätzlich erhalten Sie sie vor Beginn schriftlich. Wenn Sie eine vorhabenbezogen unabhängige Begleitung wünschen, sagen Sie es uns — dann vermitteln wir Sie an eine Kollegin oder einen Kollegen ohne Verflechtung mit Ihrem Fachunternehmen.

Grundlage: FAQ 02-09 zur BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.