Technischer Projektnachweis (TPN) für Lüftungs- und Klimatechnik in Saarlouis
Als Lüftungs- und Klimatechnik in Saarlouis brauchen Sie für geförderte Aufträge Technischer Projektnachweis (TPN). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.
Ohne TPN-ID kein Antrag.
Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.
Betriebe in Saarlouis und im übrigen Saarland melden das Vorhaben, wir prüfen die geplante Ausführung und erstellen den Nachweis. Der Weg ist bei jedem Auftrag derselbe.
Saarlouis bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — Barocke Festungsstadt mit geometrischem Kasernen-Grundriss. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | BAFA |
| Zeitpunkt | nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis |
| Kennnummer | TPN-ID |
| Fördersatz für Lüftungs- und Klimatechnik | 15 % nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 30.000 € |
Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral und dezentral — die klassische Maßnahme nach Nummer 5.2.
- Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Dezentrale Lüftungsgeräte, raumweise
- Luftkanalnetz und Auslässe
- Einregulierung und Abnahmemessung
Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 15.300 € |
| + Aufschlag | + 2.700 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 18.000 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme | − 2.700 € |
| Eigenanteil des Kunden | 15.300 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 2.700 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Lüftungs- und Klimatechnik
Lüftungsanlagen laufen als Anlagentechnik nach Nummer 5.2 über das BAFA — nicht über die KfW, obwohl sie technisch zur Anlagentechnik gehören. Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent, nicht bei den 30 Prozent der Wärmeerzeuger. Wer das verwechselt, beantragt im falschen Verfahren.
Beim Nachweis: Verwendungsnachweis zu spät einreichen
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenabschluss einzureichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch.
Was wir von Ihnen brauchen
- Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
- Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
- Fachunternehmererklärung
- Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung
Was Sie bekommen
- Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Ein Anruf vor dem Auftrag genügt. Alles Weitere übernehmen wir.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
TPN für Lüftungs- und Klimatechnik in Saarlouis.
Wer stellt Technischer Projektnachweis für Lüftungs- und Klimatechnik in Saarlouis aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.
Wie lange ist die TPN-ID gültig?
2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung lüftungsanlage?
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung. Bei einer Endsumme von 18.000 € sind das 2.700 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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