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TPB · Lüftungs- und Klimatechnik · Schwerin

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Lüftungs- und Klimatechnik in Schwerin

Technische Projektbeschreibung (TPB) ist bei lüftungsanlagen mit wärmerückgewinnung der Nachweis, ohne den das BAFA den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Schwerin übernehmen wir ihn.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Ob Ihr Vorhaben in Schwerin oder im Umland liegt, ändert am Nachweis nichts. Wir prüfen die Angaben, erstellen TPB und melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Schwerin bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — Schloss, Seevillen und Dreesch-Wohnblöcke. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Lüftungs- und Klimatechnik15 % nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Lüftungs- und Klimatechnik

Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral und dezentral — die klassische Maßnahme nach Nummer 5.2.

  • Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Dezentrale Lüftungsgeräte, raumweise
  • Luftkanalnetz und Auslässe
  • Einregulierung und Abnahmemessung
Rechenbeispiel

Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:

Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus, Endsumme 18.000 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs15.300 €
+ Aufschlag+ 2.700 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten18.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 2.700 €
Eigenanteil des Kunden15.300 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 2.700 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Lüftungs- und Klimatechnik

Lüftungsanlagen laufen als Anlagentechnik nach Nummer 5.2 über das BAFA — nicht über die KfW, obwohl sie technisch zur Anlagentechnik gehören. Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent, nicht bei den 30 Prozent der Wärmeerzeuger. Wer das verwechselt, beantragt im falschen Verfahren.

Beim Nachweis: Auftrag vor dem Antrag vergeben

Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt sein, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der teuerste Fehler im ganzen Verfahren.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Sprechen Sie uns an, sobald das Angebot steht — nicht erst, wenn es unterschrieben ist.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Lüftungs- und Klimatechnik in Schwerin.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Lüftungs- und Klimatechnik in Schwerin aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung lüftungsanlage?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung. Bei einer Endsumme von 18.000 € sind das 2.700 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.