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TPB · Lüftungs- und Klimatechnik · Rendsburg

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Lüftungs- und Klimatechnik in Rendsburg

Für Ihre Vorhaben in Rendsburg erstellen wir Technische Projektbeschreibung (TPB): vor der Antragstellung, mit TPB-ID, geprüft gegen die technischen Mindestanforderungen Ihres Gewerks.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Für Rendsburg und im übrigen Schleswig-Holstein gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Der Bestand in Rendsburg ist geprägt von: Altstadtinsel am Nord-Ostsee-Kanal, historische Bürgerhäuser. Für lüftungsanlagen mit wärmerückgewinnung heißt das: Die Bauteile müssen einzeln beurteilt werden, bevor der Nachweis entsteht — die Mindestanforderungen gelten unabhängig vom Baujahr.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Lüftungs- und Klimatechnik15 % nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Lüftungs- und Klimatechnik

Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral und dezentral — die klassische Maßnahme nach Nummer 5.2.

  • Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Dezentrale Lüftungsgeräte, raumweise
  • Luftkanalnetz und Auslässe
  • Einregulierung und Abnahmemessung
Rechenbeispiel

Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus.

Auf die Auftragssumme gerechnet sieht das so aus:

Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus, Endsumme 18.000 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs15.300 €
+ Aufschlag+ 2.700 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten18.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 2.700 €
Eigenanteil des Kunden15.300 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 2.700 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Lüftungs- und Klimatechnik

Lüftungsanlagen laufen als Anlagentechnik nach Nummer 5.2 über das BAFA — nicht über die KfW, obwohl sie technisch zur Anlagentechnik gehören. Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent, nicht bei den 30 Prozent der Wärmeerzeuger. Wer das verwechselt, beantragt im falschen Verfahren.

Beim Nachweis: Umfeldmaßnahmen nicht mitrechnen

Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen sind förderfähig — im Angebot gehen sie am häufigsten verloren.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Lüftungs- und Klimatechnik in Rendsburg.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Lüftungs- und Klimatechnik in Rendsburg aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung lüftungsanlage?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung. Bei einer Endsumme von 18.000 € sind das 2.700 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.