Technische Projektbeschreibung (TPB) für Lüftungs- und Klimatechnik in Lünen
Technische Projektbeschreibung (TPB) ist bei lüftungsanlagen mit wärmerückgewinnung der Nachweis, ohne den das BAFA den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Lünen übernehmen wir ihn.
Ohne TPB-ID kein Antrag.
Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.
Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Lünen und im übrigen Nordrhein-Westfalen. Die Unterlagen kommen aus Ihrem Büro, ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen regelmäßig nicht erforderlich.
Typisch für Lünen: Lippe-Auen, ehemalige Bergbaustadt, Reihenhaussiedlungen. Bei lüftungsanlagen mit wärmerückgewinnung entscheidet der vorhandene Aufbau darüber, welcher Kennwert erreichbar ist — und damit, ob der Nachweis tragfähig ist.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | BAFA |
| Zeitpunkt | vor der Antragstellung |
| Kennnummer | TPB-ID |
| Fördersatz für Lüftungs- und Klimatechnik | 15 % nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 30.000 € |
Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral und dezentral — die klassische Maßnahme nach Nummer 5.2.
- Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Dezentrale Lüftungsgeräte, raumweise
- Luftkanalnetz und Auslässe
- Einregulierung und Abnahmemessung
Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 15.300 € |
| + Aufschlag | + 2.700 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 18.000 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme | − 2.700 € |
| Eigenanteil des Kunden | 15.300 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 2.700 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Lüftungs- und Klimatechnik
Lüftungsanlagen laufen als Anlagentechnik nach Nummer 5.2 über das BAFA — nicht über die KfW, obwohl sie technisch zur Anlagentechnik gehören. Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent, nicht bei den 30 Prozent der Wärmeerzeuger. Wer das verwechselt, beantragt im falschen Verfahren.
Beim Nachweis: Umfeldmaßnahmen nicht mitrechnen
Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen sind förderfähig — im Angebot gehen sie am häufigsten verloren.
Was wir von Ihnen brauchen
- Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
- Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
- Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
- Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche
Was Sie bekommen
- Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Sprechen Sie uns an, sobald das Angebot steht — nicht erst, wenn es unterschrieben ist.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
TPB für Lüftungs- und Klimatechnik in Lünen.
Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Lüftungs- und Klimatechnik in Lünen aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.
Wie lange ist die TPB-ID gültig?
2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung lüftungsanlage?
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung. Bei einer Endsumme von 18.000 € sind das 2.700 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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