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TPB · Lüftungs- und Klimatechnik · Iserlohn

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Lüftungs- und Klimatechnik in Iserlohn

Als Lüftungs- und Klimatechnik in Iserlohn brauchen Sie für geförderte Aufträge Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Ob Ihr Vorhaben in Iserlohn oder im Umland liegt, ändert am Nachweis nichts. Wir prüfen die Angaben, erstellen TPB und melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Der Bestand in Iserlohn ist geprägt von: Sauerländer Höhenlagen, bewaldete Geschosswohnungssiedlungen. Für lüftungsanlagen mit wärmerückgewinnung heißt das: Die Bauteile müssen einzeln beurteilt werden, bevor der Nachweis entsteht — die Mindestanforderungen gelten unabhängig vom Baujahr.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Lüftungs- und Klimatechnik15 % nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Lüftungs- und Klimatechnik

Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral und dezentral — die klassische Maßnahme nach Nummer 5.2.

  • Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Dezentrale Lüftungsgeräte, raumweise
  • Luftkanalnetz und Auslässe
  • Einregulierung und Abnahmemessung
Rechenbeispiel

Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus.

Was das für Ihre Kalkulation bedeutet, zeigt dieses Beispiel:

Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Einfamilienhaus, Endsumme 18.000 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs15.300 €
+ Aufschlag+ 2.700 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten18.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 2.700 €
Eigenanteil des Kunden15.300 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 2.700 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Lüftungs- und Klimatechnik

Lüftungsanlagen laufen als Anlagentechnik nach Nummer 5.2 über das BAFA — nicht über die KfW, obwohl sie technisch zur Anlagentechnik gehören. Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent, nicht bei den 30 Prozent der Wärmeerzeuger. Wer das verwechselt, beantragt im falschen Verfahren.

Beim Nachweis: Alte TPB-ID verwenden

Nach der Änderung der Förderkonditionen mussten für Anträge ab dem 21.07.2026 neue TPB-IDs erzeugt werden. Eine abgelaufene oder unter alten Konditionen erzeugte ID führt zur Ablehnung.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Lüftungs- und Klimatechnik in Iserlohn.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Lüftungs- und Klimatechnik in Iserlohn aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung lüftungsanlage?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.2 Anlagentechnik außer Heizung. Bei einer Endsumme von 18.000 € sind das 2.700 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.