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TPB · Einblasdämmung · Ingelheim am Rhein

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Einblasdämmung in Ingelheim am Rhein

Wer in Ingelheim am Rhein als Einblasdämmung arbeitet und die Förderung nutzen will, braucht Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir stellen sie aus — Sie führen aus und rechnen ab wie immer.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Für Ingelheim am Rhein und im übrigen Rheinland-Pfalz gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Wer in Ingelheim am Rhein baut, arbeitet an diesem Bestand: Wachsender Pharma-Standort mit Neubauquartieren. Was daraus für hohlschicht, gefache, kerndämmung folgt, klären wir vor dem Antrag, nicht danach.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Einblasdämmung15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Einblasdämmung

Einblasdämmung in Hohlschichten, Gefache und Dachschrägen — die Maßnahme mit der kürzesten Bauzeit.

  • Hohlschichtdämmung im zweischaligen Mauerwerk
  • Gefachdämmung in Holzkonstruktionen
  • Dämmung von Dachschrägen und Decken über Einblasöffnungen
Technische Mindestanforderungen für Einblasdämmung, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Außenwand0,20 W/(m²·K)
Dach und oberste Geschossdecke0,14 W/(m²·K)
Rechenbeispiel

Kerndämmung 160 m² Hohlschicht.

Auf die Auftragssumme gerechnet sieht das so aus:

Kerndämmung 160 m² Hohlschicht, Endsumme 9.600 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs8.160 €
+ Aufschlag+ 1.440 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten9.600 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 1.440 €
Eigenanteil des Kunden8.160 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 1.440 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Einblasdämmung

Ihr größter Vorteil ist die kurze Bauzeit — und Ihr größtes Risiko. Zwei Tage Arbeit sind schnell zugesagt und beauftragt. Ist der Antrag dann noch nicht gestellt, ist die Förderung verloren, obwohl technisch alles stimmte.

Beim Nachweis: Auftrag vor dem Antrag vergeben

Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt sein, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der teuerste Fehler im ganzen Verfahren.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Einblasdämmung in Ingelheim am Rhein.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Einblasdämmung in Ingelheim am Rhein aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung einblasdämmung?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 9.600 € sind das 1.440 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.