Technischer Projektnachweis (TPN) für Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Neunkirchen
Technischer Projektnachweis (TPN) ist bei raffstore, rollläden, markisen der Nachweis, ohne den das BAFA den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Neunkirchen übernehmen wir ihn.
Ohne TPN-ID kein Antrag.
Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.
Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Neunkirchen und im übrigen Saarland. Die Unterlagen kommen aus Ihrem Büro, ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen regelmäßig nicht erforderlich.
Neunkirchen bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — Ehemalige Hüttenstadt, Bergarbeiter-Wohnhäuser und Zeilenbauten. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | BAFA |
| Zeitpunkt | nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis |
| Kennnummer | TPN-ID |
| Fördersatz für Rollladen- und Sonnenschutztechnik | 15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 30.000 € |
Außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung — ein eigener förderfähiger Posten, den viele Betriebe nicht auf dem Schirm haben.
- außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung oder strahlungsabhängiger Steuerung
- Raffstore, Rollläden, Markisen, Screens
- Austausch vorhandener Anlagen gegen steuerbare Systeme
11 Raffstore mit Steuerung, außenliegend.
In Zahlen, an einem typischen Vorhaben Ihres Gewerks:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 16.065 € |
| + Aufschlag | + 2.835 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 18.900 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme | − 2.835 € |
| Eigenanteil des Kunden | 16.065 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 2.835 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Rollladen- und Sonnenschutztechnik
Innenliegende Anlagen sind nicht förderfähig. Außenliegende nur mit optimierter Tageslichtversorgung — über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung; auf die Antriebsart kommt es nicht an. Der klassische Rollladen ohne solche Steuerung fällt durch. Genau daran scheitern die meisten Anträge in Ihrem Gewerk.
Beim Nachweis: Verwendungsnachweis zu spät einreichen
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenabschluss einzureichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch.
Was wir von Ihnen brauchen
- Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
- Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
- Fachunternehmererklärung
- Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung
Was Sie bekommen
- Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Sprechen Sie uns an, sobald das Angebot steht — nicht erst, wenn es unterschrieben ist.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
TPN für Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Neunkirchen.
Wer stellt Technischer Projektnachweis für Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Neunkirchen aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.
Wie lange ist die TPN-ID gültig?
2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung sonnenschutz?
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 18.900 € sind das 2.835 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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