Technischer Projektnachweis (TPN) für Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Hameln
Wer in Hameln als Rollladen- und Sonnenschutztechnik arbeitet und die Förderung nutzen will, braucht Technischer Projektnachweis (TPN). Wir stellen sie aus — Sie führen aus und rechnen ab wie immer.
Ohne TPN-ID kein Antrag.
Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.
Ob Ihr Vorhaben in Hameln oder im Umland liegt, ändert am Nachweis nichts. Wir prüfen die Angaben, erstellen TPN und melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Typisch für Hameln: Verzierte Weserrenaissance-Fassaden in der Altstadt. Bei raffstore, rollläden, markisen entscheidet der vorhandene Aufbau darüber, welcher Kennwert erreichbar ist — und damit, ob der Nachweis tragfähig ist.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | BAFA |
| Zeitpunkt | nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis |
| Kennnummer | TPN-ID |
| Fördersatz für Rollladen- und Sonnenschutztechnik | 15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 30.000 € |
Außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung — ein eigener förderfähiger Posten, den viele Betriebe nicht auf dem Schirm haben.
- außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung oder strahlungsabhängiger Steuerung
- Raffstore, Rollläden, Markisen, Screens
- Austausch vorhandener Anlagen gegen steuerbare Systeme
11 Raffstore mit Steuerung, außenliegend.
Auf die Auftragssumme gerechnet sieht das so aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 16.065 € |
| + Aufschlag | + 2.835 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 18.900 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme | − 2.835 € |
| Eigenanteil des Kunden | 16.065 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 2.835 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Rollladen- und Sonnenschutztechnik
Innenliegende Anlagen sind nicht förderfähig. Außenliegende nur mit optimierter Tageslichtversorgung — über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung; auf die Antriebsart kommt es nicht an. Der klassische Rollladen ohne solche Steuerung fällt durch. Genau daran scheitern die meisten Anträge in Ihrem Gewerk.
Beim Nachweis: Ausführung weicht von der TPB ab
Wurde anders gebaut als beantragt — andere Dämmstärke, anderes Fensterelement —, muss die Abweichung dokumentiert werden und die Anforderungen müssen weiterhin erfüllt sein.
Was wir von Ihnen brauchen
- Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
- Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
- Fachunternehmererklärung
- Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung
Was Sie bekommen
- Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
TPN für Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Hameln.
Wer stellt Technischer Projektnachweis für Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Hameln aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.
Wie lange ist die TPN-ID gültig?
2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung sonnenschutz?
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 18.900 € sind das 2.835 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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