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TPN · Heizungsbau und Sanitär · Ratingen

Technischer Projektnachweis (TPN) für Heizungsbau und Sanitär in Ratingen

Technischer Projektnachweis (TPN) ist bei wärmepumpe, biomasse, solarthermie, netzanschluss der Nachweis, ohne den das BAFA den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Ratingen übernehmen wir ihn.

Was TPN ist

Ohne TPN-ID kein Antrag.

Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.

Für Ratingen und im übrigen Nordrhein-Westfalen gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Typisch für Ratingen: Wohlhabende Vororte, Büroparks, Düsseldorfer Umland. Bei wärmepumpe, biomasse, solarthermie, netzanschluss entscheidet der vorhandene Aufbau darüber, welcher Kennwert erreichbar ist — und damit, ob der Nachweis tragfähig ist.

Technischer Projektnachweis (TPN) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktnach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis
KennnummerTPN-ID
Fördersatz für Heizungsbau und Sanitär30 % nach Nr. 5.3 Wärmeerzeugung (KfW) und Nr. 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA)
Höchstgrenze erste Wohneinheit28.000 €
Förderfähig als Heizungsbau und Sanitär

Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze sowie Heizungsoptimierung im Bestand.

  • Einbau von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermie
  • Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen nach GEG
  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Wärmeübergabe: Flächenheizung und größere Heizkörper
  • Rückbau und Entsorgung der Altanlage
Rechenbeispiel

Wärmepumpe mit Hydraulik und Wärmeübergabe, Einfamilienhaus.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:

Wärmepumpe mit Hydraulik und Wärmeübergabe, Einfamilienhaus, Endsumme 28.000 €, Fördersatz 30 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs19.600 €
+ Aufschlag+ 8.400 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten28.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 30 % der Endsumme− 8.400 €
Eigenanteil des Kunden19.600 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 8.400 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Heizungsbau und Sanitär

Ihr Gewerk führt zwei Verfahren parallel: Der Heizungstausch läuft über die KfW mit Bestätigung zum Antrag (BzA), die Heizungsoptimierung über das BAFA mit Technischer Projektbeschreibung (TPB). Wer beides in einem Angebot zusammenfasst und nur einen Antrag stellt, verliert die Förderung für den anderen Teil.

Beim Nachweis: Verwendungsnachweis zu spät einreichen

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenabschluss einzureichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
  • Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
  • Fachunternehmererklärung
  • Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung

Was Sie bekommen

  • Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPN für Heizungsbau und Sanitär in Ratingen.

Wer stellt Technischer Projektnachweis für Heizungsbau und Sanitär in Ratingen aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.

Wie lange ist die TPN-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung heizungstausch?

30 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 Wärmeerzeugung (KfW) und Nr. 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA). Bei einer Endsumme von 28.000 € sind das 8.400 €. Höchstgrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.