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TPN · Glaserei · Neumarkt in der Oberpfalz

Technischer Projektnachweis (TPN) für Glaserei in Neumarkt in der Oberpfalz

Wer in Neumarkt in der Oberpfalz als Glaserei arbeitet und die Förderung nutzen will, braucht Technischer Projektnachweis (TPN). Wir stellen sie aus — Sie führen aus und rechnen ab wie immer.

Was TPN ist

Ohne TPN-ID kein Antrag.

Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.

Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Neumarkt in der Oberpfalz und im übrigen Bayern. Die Unterlagen kommen aus Ihrem Büro, ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen regelmäßig nicht erforderlich.

Der Bestand in Neumarkt in der Oberpfalz ist geprägt von: Rekonstruierte Altstadt, Passivhaus-Modellsiedlungen, Pfalzgrafenschloss. Für verglasung, glasfassaden heißt das: Die Bauteile müssen einzeln beurteilt werden, bevor der Nachweis entsteht — die Mindestanforderungen gelten unabhängig vom Baujahr.

Technischer Projektnachweis (TPN) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktnach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis
KennnummerTPN-ID
Fördersatz für Glaserei15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Glaserei

Erneuerung der Verglasung, Glasfassaden und Vorsatzverglasungen.

  • Erneuerung der Verglasung bei erhaltenswerten Rahmen
  • Glasfassaden und Vorsatzverglasungen
  • Sonnenschutzverglasung
Technische Mindestanforderungen für Glaserei, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Fenster0,95 W/(m²·K) für das gesamte Fenster
Rechenbeispiel

Kastenfenster-Sanierung mit neuer Innenverglasung, 12 Elemente.

Auf die Auftragssumme gerechnet sieht das so aus:

Kastenfenster-Sanierung mit neuer Innenverglasung, 12 Elemente, Endsumme 16.200 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs13.770 €
+ Aufschlag+ 2.430 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten16.200 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 2.430 €
Eigenanteil des Kunden13.770 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 2.430 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Glaserei

Reiner Glastausch im alten Rahmen erreicht den geforderten Uw selten. Bei denkmalgeschützten Fenstern gelten allerdings abweichende Anforderungen — das ist der Fall, in dem Ihre Leistung förderfähig wird, wo der Komplettaustausch ausgeschlossen ist.

Beim Nachweis: Ausführung weicht von der TPB ab

Wurde anders gebaut als beantragt — andere Dämmstärke, anderes Fensterelement —, muss die Abweichung dokumentiert werden und die Anforderungen müssen weiterhin erfüllt sein.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
  • Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
  • Fachunternehmererklärung
  • Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung

Was Sie bekommen

  • Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Rufen Sie an, solange das Angebot noch offen ist.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPN für Glaserei in Neumarkt in der Oberpfalz.

Wer stellt Technischer Projektnachweis für Glaserei in Neumarkt in der Oberpfalz aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.

Wie lange ist die TPN-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung verglasung?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 16.200 € sind das 2.430 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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