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TPN · Fensterbau · Wismar

Technischer Projektnachweis (TPN) für Fensterbau in Wismar

Für Ihre Vorhaben in Wismar erstellen wir Technischer Projektnachweis (TPN): nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis, mit TPN-ID, geprüft gegen die technischen Mindestanforderungen Ihres Gewerks.

Was TPN ist

Ohne TPN-ID kein Antrag.

Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.

Für Wismar und im übrigen Mecklenburg-Vorpommern gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Wismar bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — schwedisch geprägte Giebelhäuser, historische Hafenspeicher. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.

Technischer Projektnachweis (TPN) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktnach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis
KennnummerTPN-ID
Fördersatz für Fensterbau15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Fensterbau

Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern gegen Elemente mit förderfähigem U-Wert.

  • Austausch von Fenstern und Fenstertüren
  • Dachflächenfenster
  • Haustüren und Türen gegen unbeheizte Bereiche
  • Fensterbänke, Laibungen, Rollladenkästen, Entsorgung der Altfenster
Technische Mindestanforderungen für Fensterbau, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Fenster0,95 W/(m²·K) für das gesamte Fenster
Dachflächenfenster1,00 W/(m²·K)
Haustür und Außentüren1,30 W/(m²·K)
Rechenbeispiel

14 Fenster und eine Haustür, inklusive Laibungen.

Auf die Auftragssumme gerechnet sieht das so aus:

14 Fenster und eine Haustür, inklusive Laibungen, Endsumme 24.800 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs21.080 €
+ Aufschlag+ 3.720 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten24.800 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 3.720 €
Eigenanteil des Kunden21.080 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 3.720 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Fensterbau

Gefordert ist der U-Wert des gesamten Fensters, nicht der Verglasung. Ug 0,7 klingt gut und reicht trotzdem nicht, wenn Rahmen und Randverbund den Uw über 0,95 drücken. Legen Sie das Datenblatt mit Uw bei, dann geht die TPB ohne Rückfrage durch.

Beim Nachweis: TPN-ID verfallen lassen

Auch die TPN-ID ist nur zwei Monate gültig. Sie sollte erst erzeugt werden, wenn der Verwendungsnachweis zeitnah eingereicht wird.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
  • Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
  • Fachunternehmererklärung
  • Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung

Was Sie bekommen

  • Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Ein Anruf vor dem Auftrag genügt. Alles Weitere übernehmen wir.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPN für Fensterbau in Wismar.

Wer stellt Technischer Projektnachweis für Fensterbau in Wismar aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.

Wie lange ist die TPN-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für fensterförderung?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 24.800 € sind das 3.720 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

TPN für Ihr nächstes Vorhaben in Wismar.

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