Technischer Projektnachweis (TPN) für Bodenlegung in Stade
Technischer Projektnachweis (TPN) ist bei aufbauten im zuge der dämmung der Nachweis, ohne den das BAFA den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Stade übernehmen wir ihn.
Ohne TPN-ID kein Antrag.
Der Technische Projektnachweis (TPN) ist das Gegenstück zur Projektbeschreibung (TPB) nach der Ausführung: Er belegt, dass die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie sie beantragt war, und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Erstellen entsteht die TPN-ID, die der Antragsteller im Verwendungsnachweis im BAFA-Portal angibt. Ohne TPN gibt es keine Auszahlung.
Für Stade und im übrigen Niedersachsen gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.
Der Bestand in Stade ist geprägt von: Hansehafen mit erhaltenen Kaufmannshäusern und Speichern. Für aufbauten im zuge der dämmung heißt das: Die Bauteile müssen einzeln beurteilt werden, bevor der Nachweis entsteht — die Mindestanforderungen gelten unabhängig vom Baujahr.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | BAFA |
| Zeitpunkt | nach der Durchführung, vor dem Verwendungsnachweis |
| Kennnummer | TPN-ID |
| Fördersatz für Bodenlegung | 15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 30.000 € |
Bodenaufbauten, die im Zuge einer Dämmmaßnahme erneuert werden.
- Bodenaufbauten im Zuge einer Dämmmaßnahme
- Sockel- und Übergangsprofile nach der Dämmung
| Bauteil | U-Wert ≤ |
|---|---|
| Kellerdecke und Bauteile gegen Erdreich | 0,25 W/(m²·K) |
Bodenaufbau 70 m² inklusive Belag über gedämmter Ebene.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 9.520 € |
| + Aufschlag | + 1.680 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 11.200 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme | − 1.680 € |
| Eigenanteil des Kunden | 9.520 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 1.680 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Bodenlegung
Der Bodenbelag allein ist nicht förderfähig. Er wird es als Teil eines Aufbaus, der die Dämmebene enthält. Ohne diese Zuordnung streicht das BAFA die Position.
Beim Nachweis: Ausführung weicht von der TPB ab
Wurde anders gebaut als beantragt — andere Dämmstärke, anderes Fensterelement —, muss die Abweichung dokumentiert werden und die Anforderungen müssen weiterhin erfüllt sein.
Was wir von Ihnen brauchen
- Schlussrechnung der ausgeführten Leistung
- Produkt- und Materialnachweise der eingebauten Bauteile
- Fachunternehmererklärung
- Bei Abweichungen von der Planung: die geänderte Ausführung
Was Sie bekommen
- Technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Sprechen Sie uns an, sobald das Angebot steht — nicht erst, wenn es unterschrieben ist.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
TPN für Bodenlegung in Stade.
Wer stellt Technischer Projektnachweis für Bodenlegung in Stade aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Wie bei der Projektbeschreibung: der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen.
Wie lange ist die TPN-ID gültig?
2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung bodenaufbau?
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 11.200 € sind das 1.680 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Verwandte Seiten.
TPN für Ihr nächstes Vorhaben in Stade.
Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.