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TPB · Tor- und Antriebstechnik · Ingolstadt

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Tor- und Antriebstechnik in Ingolstadt

Als Tor- und Antriebstechnik in Ingolstadt brauchen Sie für geförderte Aufträge Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Ingolstadt und im übrigen Bayern. Die Unterlagen kommen aus Ihrem Büro, ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen regelmäßig nicht erforderlich.

Wer in Ingolstadt baut, arbeitet an diesem Bestand: Audi-Werkssiedlungen, barocke Festungsanlagen, starker Preisboom. Was daraus für garagen- und sektionaltore folgt, klären wir vor dem Antrag, nicht danach.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Tor- und Antriebstechnik15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Tor- und Antriebstechnik

Tore gegen unbeheizte Bereiche — häufig übersehen, aber Teil der wärmeübertragenden Hüllfläche.

  • Garagen- und Sektionaltore gegen unbeheizte Bereiche
  • Tore in der beheizten Hüllfläche von Werkstätten und Hallen
  • Antriebe und Dichtungen als Teil der Maßnahme
Technische Mindestanforderungen für Tor- und Antriebstechnik, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Haustür und Außentüren1,30 W/(m²·K)
Tore (Nichtwohngebäude)1,00 W/(m²·K)
Rechenbeispiel

Sektionaltor mit Antrieb, beheizte Werkstatt.

In Zahlen, an einem typischen Vorhaben Ihres Gewerks:

Sektionaltor mit Antrieb, beheizte Werkstatt, Endsumme 6.900 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs5.865 €
+ Aufschlag+ 1.035 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten6.900 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 1.035 €
Eigenanteil des Kunden5.865 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 1.035 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Tor- und Antriebstechnik

Ein Tor zur unbeheizten Garage ist förderfähig, ein Tor zwischen zwei unbeheizten Räumen nicht. Entscheidend ist, ob das Tor in der wärmeübertragenden Hüllfläche liegt. Das klären wir vorab an einem Grundriss.

Beim Nachweis: Umfeldmaßnahmen nicht mitrechnen

Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen sind förderfähig — im Angebot gehen sie am häufigsten verloren.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Rufen Sie an, solange das Angebot noch offen ist.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Tor- und Antriebstechnik in Ingolstadt.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Tor- und Antriebstechnik in Ingolstadt aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung garagentor?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 6.900 € sind das 1.035 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.