Technische Projektbeschreibung (TPB) für Heizungsbau und Sanitär in Ludwigsburg
Als Heizungsbau und Sanitär in Ludwigsburg brauchen Sie für geförderte Aufträge Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.
Ohne TPB-ID kein Antrag.
Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.
Für Ludwigsburg und im übrigen Baden-Württemberg gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.
Typisch für Ludwigsburg: Barockes Residenzschloss und planmäßige Bürgerstadt. Bei wärmepumpe, biomasse, solarthermie, netzanschluss entscheidet der vorhandene Aufbau darüber, welcher Kennwert erreichbar ist — und damit, ob der Nachweis tragfähig ist.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | BAFA |
| Zeitpunkt | vor der Antragstellung |
| Kennnummer | TPB-ID |
| Fördersatz für Heizungsbau und Sanitär | 30 % nach Nr. 5.3 Wärmeerzeugung (KfW) und Nr. 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA) |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 28.000 € |
Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze sowie Heizungsoptimierung im Bestand.
- Einbau von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermie
- Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze
- Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen nach GEG
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Wärmeübergabe: Flächenheizung und größere Heizkörper
- Rückbau und Entsorgung der Altanlage
Wärmepumpe mit Hydraulik und Wärmeübergabe, Einfamilienhaus.
Auf die Auftragssumme gerechnet sieht das so aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 19.600 € |
| + Aufschlag | + 8.400 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 28.000 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 30 % der Endsumme | − 8.400 € |
| Eigenanteil des Kunden | 19.600 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 8.400 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Heizungsbau und Sanitär
Ihr Gewerk führt zwei Verfahren parallel: Der Heizungstausch läuft über die KfW mit Bestätigung zum Antrag (BzA), die Heizungsoptimierung über das BAFA mit Technischer Projektbeschreibung (TPB). Wer beides in einem Angebot zusammenfasst und nur einen Antrag stellt, verliert die Förderung für den anderen Teil.
Beim Nachweis: Auftrag vor dem Antrag vergeben
Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt sein, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der teuerste Fehler im ganzen Verfahren.
Was wir von Ihnen brauchen
- Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
- Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
- Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
- Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche
Was Sie bekommen
- Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
TPB für Heizungsbau und Sanitär in Ludwigsburg.
Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Heizungsbau und Sanitär in Ludwigsburg aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.
Wie lange ist die TPB-ID gültig?
2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung heizungstausch?
30 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 Wärmeerzeugung (KfW) und Nr. 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA). Bei einer Endsumme von 28.000 € sind das 8.400 €. Höchstgrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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