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TPB · Fassadenbau · Heilbronn

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Fassadenbau in Heilbronn

Technische Projektbeschreibung (TPB) ist bei vorgehängte hinterlüftete fassade der Nachweis, ohne den das BAFA den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Heilbronn übernehmen wir ihn.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Für Heilbronn und im übrigen Baden-Württemberg gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Wer in Heilbronn baut, arbeitet an diesem Bestand: Weinbau-Randlagen und moderner Neckarbogen-Neubau. Was daraus für vorgehängte hinterlüftete fassade folgt, klären wir vor dem Antrag, nicht danach.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Fassadenbau15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Fassadenbau

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Bekleidungen und Unterkonstruktionen.

  • vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Dämmebene
  • Unterkonstruktion mit thermisch getrennten Konsolen
  • Bekleidung und Anschlussdetails
Technische Mindestanforderungen für Fassadenbau, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Außenwand0,20 W/(m²·K)
Rechenbeispiel

VHF 95 m² mit Dämmung und Unterkonstruktion.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:

VHF 95 m² mit Dämmung und Unterkonstruktion, Endsumme 30.000 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs25.500 €
+ Aufschlag+ 4.500 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten30.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 4.500 €
Eigenanteil des Kunden25.500 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 4.500 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Fassadenbau

Die Unterkonstruktion durchdringt die Dämmebene. Sind die Konsolen nicht thermisch getrennt, rechnet sich der U-Wert schlechter als geplant und die Anforderung wird gerissen. Halterabstände und Konsolentyp gehören in die Ausschreibung.

Beim Nachweis: Umfeldmaßnahmen nicht mitrechnen

Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Fensterbänke und das Versetzen von Leitungen sind förderfähig — im Angebot gehen sie am häufigsten verloren.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Rufen Sie an, solange das Angebot noch offen ist.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Fassadenbau in Heilbronn.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Fassadenbau in Heilbronn aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung hinterlüftete fassade?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 30.000 € sind das 4.500 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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