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TPB · Betonbau und Bauwerksabdichtung · Düsseldorf

Technische Projektbeschreibung (TPB) für Betonbau und Bauwerksabdichtung in Düsseldorf

Für Ihre Vorhaben in Düsseldorf erstellen wir Technische Projektbeschreibung (TPB): vor der Antragstellung, mit TPB-ID, geprüft gegen die technischen Mindestanforderungen Ihres Gewerks.

Was TPB ist

Ohne TPB-ID kein Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist der technische Nachweis einer Einzelmaßnahme, die als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Sie beschreibt das Bauteil oder die Anlage, die geplante Maßnahme und die nach der Umsetzung erreichten Kennwerte. Beim Erstellen entsteht die TPB-ID, die der Antragsteller im BAFA-Antrag angibt — ohne diese Kennnummer nimmt das BAFA den Antrag nicht an.

Für Düsseldorf und im übrigen Nordrhein-Westfalen gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: das BAFA entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Düsseldorf bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — Gehobene Altbauquartiere, gläserne Bürotürme, hohe Kaufpreise. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.

Technische Projektbeschreibung (TPB) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerBAFA
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerTPB-ID
Fördersatz für Betonbau und Bauwerksabdichtung15 % nach Nr. 5.1 Gebäudehülle
Höchstgrenze erste Wohneinheit30.000 €
Förderfähig als Betonbau und Bauwerksabdichtung

Perimeterdämmung, Sockelausbildung und Abdichtung erdberührter Bauteile.

  • Perimeterdämmung erdberührter Wände
  • Sockeldämmung im Spritzwasserbereich
  • Abdichtung und Dränage im Zuge der Dämmung
  • Erdarbeiten als Umfeldmaßnahme
Technische Mindestanforderungen für Betonbau und Bauwerksabdichtung, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
BauteilU-Wert ≤
Kellerdecke und Bauteile gegen Erdreich0,25 W/(m²·K)
Rechenbeispiel

Perimeterdämmung 60 m² inklusive Aushub und Abdichtung.

In Zahlen, an einem typischen Vorhaben Ihres Gewerks:

Perimeterdämmung 60 m² inklusive Aushub und Abdichtung, Endsumme 21.500 €, Fördersatz 15 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs18.275 €
+ Aufschlag+ 3.225 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten21.500 €
− Zuschuss für den Kunden, 15 % der Endsumme− 3.225 €
Eigenanteil des Kunden18.275 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 3.225 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Betonbau und Bauwerksabdichtung

Die Abdichtung allein ist Instandhaltung und nicht förderfähig. Förderfähig wird der Vorgang durch die Dämmung. Bringen Sie beides in eine Maßnahme, sonst zahlt Ihr Kunde den Aushub doppelt.

Beim Nachweis: Auftrag vor dem Antrag vergeben

Der Antrag muss vor der Vergabe des Liefer- oder Leistungsauftrags gestellt sein, sonst ist die Förderung ausgeschlossen. Das ist der teuerste Fehler im ganzen Verfahren.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot oder Leistungsbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • Bauteilaufbau mit Dämmstoff und Dicke oder Kennwert des Bauteils
  • Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt)
  • Anzahl der Wohneinheiten beziehungsweise die Nettogrundfläche

Was Sie bekommen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Rufen Sie an, solange das Angebot noch offen ist.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

TPB für Betonbau und Bauwerksabdichtung in Düsseldorf.

Wer stellt Technische Projektbeschreibung für Betonbau und Bauwerksabdichtung in Düsseldorf aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Der eingebundene Energieeffizienz-Experte oder das ausführende beziehungsweise bevollmächtigte Fachunternehmen. Wer die TPB selbst erstellen will, muss sich bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren und im digitalen Formular mit dena-Login arbeiten.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

2 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung perimeterdämmung?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.1 Gebäudehülle. Bei einer Endsumme von 21.500 € sind das 3.225 €. Höchstgrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

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Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.