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BzA · Wärmepumpen-Fachbetrieb · Dreieich

Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wärmepumpen-Fachbetrieb in Dreieich

Als Wärmepumpen-Fachbetrieb in Dreieich brauchen Sie für geförderte Aufträge Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.

Was BzA ist

Ohne BzA-ID kein Antrag.

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis vor der Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie entspricht inhaltlich der Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA — die Richtlinie nennt beide gleichwertig nebeneinander. Beim Erstellen entsteht die BzA-ID, die im KfW-Antrag angegeben wird. Für Nichtwohngebäude und gewerbliche Anträge heißt sie gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).

Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Dreieich und im übrigen Hessen. Die Unterlagen kommen aus Ihrem Büro, ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen regelmäßig nicht erforderlich.

Dreieich bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — Noble Villenkolonie Buchschlag und Waldsiedlungen. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.

Bestätigung zum Antrag (BzA) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerKfW
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerBzA-ID
Fördersatz für Wärmepumpen-Fachbetrieb30 % nach Nr. 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung
Höchstgrenze erste Wohneinheit28.000 €
Förderfähig als Wärmepumpen-Fachbetrieb

Planung und Einbau von Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen einschließlich Hydraulik und Wärmeübergabe.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650 Blatt 1
  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B als Teil der Maßnahme
  • Anpassung der Wärmeübergabe an die niedrigere Systemtemperatur
  • Rückbau und Entsorgung des alten Wärmeerzeugers
Rechenbeispiel

Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Hydraulik, Einfamilienhaus.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:

Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Hydraulik, Einfamilienhaus, Endsumme 28.000 €, Fördersatz 30 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs19.600 €
+ Aufschlag+ 8.400 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten28.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 30 % der Endsumme− 8.400 €
Eigenanteil des Kunden19.600 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 8.400 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Wärmepumpen-Fachbetrieb

Zwei Termine entscheiden über den Preis. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt der Grundfördersatz für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent — gleichzeitig kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union hinzu. Für ein EU-Gerät bleibt es damit effektiv bei 30 Prozent; ein Gerät ohne EU-Ursprung fällt real auf 15 Prozent. Unabhängig davon sinkt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer die Herkunft des Geräts jetzt klärt, verkauft 2027 noch denselben Zuschuss.

Beim Nachweis: BzA und TPB verwechseln

Wer Hülle und Heizung im selben Objekt macht, führt zwei Verfahren parallel: die Hülle über das BAFA mit TPB und TPN, die Heizung über die KfW mit BzA und BnD.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot der geplanten Anlage oder Maßnahme mit technischen Kennwerten
  • Gebäudedaten: Baujahr, Wohneinheiten, Nutzungsart
  • Bei Heizungen: Angaben zur bestehenden Anlage und zum hydraulischen Abgleich
  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung der Förderzusage

Was Sie bekommen

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

BzA für Wärmepumpen-Fachbetrieb in Dreieich.

Wer stellt Bestätigung zum Antrag für Wärmepumpen-Fachbetrieb in Dreieich aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Bei der Heizungsförderung im Programm 458 ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung im Programm 261 zwingend ein Energieeffizienz-Experte.

Wie lange ist die BzA-ID gültig?

6 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung wärmepumpe?

30 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung. Bei einer Endsumme von 28.000 € sind das 8.400 €. Höchstgrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

BzA für Ihr nächstes Vorhaben in Dreieich.

Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.