Bestätigung zum Antrag (BzA) für Photovoltaik und Wärmepumpe in Frankenthal (Pfalz)
Bestätigung zum Antrag (BzA) ist bei wärmepumpe mit eigener stromerzeugung der Nachweis, ohne den die KfW den Antrag nicht annimmt. Für Betriebe in Frankenthal (Pfalz) übernehmen wir ihn.
Ohne BzA-ID kein Antrag.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis vor der Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie entspricht inhaltlich der Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA — die Richtlinie nennt beide gleichwertig nebeneinander. Beim Erstellen entsteht die BzA-ID, die im KfW-Antrag angegeben wird. Für Nichtwohngebäude und gewerbliche Anträge heißt sie gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).
Betriebe in Frankenthal (Pfalz) und im übrigen Rheinland-Pfalz melden das Vorhaben, wir prüfen die geplante Ausführung und erstellen den Nachweis. Der Weg ist bei jedem Auftrag derselbe.
Wer in Frankenthal (Pfalz) baut, arbeitet an diesem Bestand: Gartenstadt-Siedlungen und ehemalige Fabrikareale. Was daraus für wärmepumpe mit eigener stromerzeugung folgt, klären wir vor dem Antrag, nicht danach.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | KfW |
| Zeitpunkt | vor der Antragstellung |
| Kennnummer | BzA-ID |
| Fördersatz für Photovoltaik und Wärmepumpe | 30 % nach Nr. 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 28.000 € |
Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik und Speicher — förderfähig ist der Wärmeerzeuger, nicht die Photovoltaikanlage selbst.
- Wärmepumpe als förderfähiger Wärmeerzeuger — gasbetriebene Geräte und Wärmepumpen mit Raumluft als Quelle sind es nicht
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und Wärmeübergabe
- Rückbau der Altanlage
- Photovoltaik und Speicher als Teil des Gesamtangebots — über die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht förderfähig
Wärmepumpe im Paket mit Photovoltaik, förderfähiger Anteil.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 19.600 € |
| + Aufschlag | + 8.400 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 28.000 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 30 % der Endsumme | − 8.400 € |
| Eigenanteil des Kunden | 19.600 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 8.400 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Photovoltaik und Wärmepumpe
Die Photovoltaikanlage selbst ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht enthalten — förderfähig ist die Wärmepumpe. Wer im Angebot beides vermischt, riskiert, dass das Prüfverfahren die nicht förderfähigen Positionen herausrechnet. Wir trennen das im Nachweis sauber, damit der Wärmeerzeuger vollständig anerkannt wird.
Beim Nachweis: Vertrag ohne Förderbedingung
Die KfW verlangt bei der Antragstellung einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage — samt voraussichtlichem Umsetzungsdatum.
Was wir von Ihnen brauchen
- Angebot der geplanten Anlage oder Maßnahme mit technischen Kennwerten
- Gebäudedaten: Baujahr, Wohneinheiten, Nutzungsart
- Bei Heizungen: Angaben zur bestehenden Anlage und zum hydraulischen Abgleich
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung der Förderzusage
Was Sie bekommen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Rufen Sie an, solange das Angebot noch offen ist.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
BzA für Photovoltaik und Wärmepumpe in Frankenthal (Pfalz).
Wer stellt Bestätigung zum Antrag für Photovoltaik und Wärmepumpe in Frankenthal (Pfalz) aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Bei der Heizungsförderung im Programm 458 ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung im Programm 261 zwingend ein Energieeffizienz-Experte.
Wie lange ist die BzA-ID gültig?
6 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung wärmepumpe mit photovoltaik?
30 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung. Bei einer Endsumme von 28.000 € sind das 8.400 €. Höchstgrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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