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BzA · Photovoltaik und Wärmepumpe · Fellbach

Bestätigung zum Antrag (BzA) für Photovoltaik und Wärmepumpe in Fellbach

Als Photovoltaik und Wärmepumpe in Fellbach brauchen Sie für geförderte Aufträge Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.

Was BzA ist

Ohne BzA-ID kein Antrag.

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis vor der Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie entspricht inhaltlich der Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA — die Richtlinie nennt beide gleichwertig nebeneinander. Beim Erstellen entsteht die BzA-ID, die im KfW-Antrag angegeben wird. Für Nichtwohngebäude und gewerbliche Anträge heißt sie gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).

Für Fellbach und im übrigen Baden-Württemberg gilt dasselbe Verfahren wie bundesweit: die KfW entscheidet über den Antrag, die technischen Anforderungen stehen in der Richtlinie. Regionale Sonderregeln gibt es dafür nicht.

Fellbach bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — Weinberg-Hänge und begehrtes Wohnumfeld am Kappelberg. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.

Bestätigung zum Antrag (BzA) — Kerndaten, Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
MerkmalAngabe
DurchführerKfW
Zeitpunktvor der Antragstellung
KennnummerBzA-ID
Fördersatz für Photovoltaik und Wärmepumpe30 % nach Nr. 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung
Höchstgrenze erste Wohneinheit28.000 €
Förderfähig als Photovoltaik und Wärmepumpe

Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik und Speicher — förderfähig ist der Wärmeerzeuger, nicht die Photovoltaikanlage selbst.

  • Wärmepumpe als förderfähiger Wärmeerzeuger — gasbetriebene Geräte und Wärmepumpen mit Raumluft als Quelle sind es nicht
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und Wärmeübergabe
  • Rückbau der Altanlage
  • Photovoltaik und Speicher als Teil des Gesamtangebots — über die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht förderfähig
Rechenbeispiel

Wärmepumpe im Paket mit Photovoltaik, förderfähiger Anteil.

Was das für Ihre Kalkulation bedeutet, zeigt dieses Beispiel:

Wärmepumpe im Paket mit Photovoltaik, förderfähiger Anteil, Endsumme 28.000 €, Fördersatz 30 %.
PositionBetrag
Standardpreis des Betriebs19.600 €
+ Aufschlag+ 8.400 €
= Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten28.000 €
− Zuschuss für den Kunden, 30 % der Endsumme− 8.400 €
Eigenanteil des Kunden19.600 €
Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag+ 8.400 €
Zwei Fallstricke

Woran es hier scheitert.

Im Gewerk: Photovoltaik und Wärmepumpe

Die Photovoltaikanlage selbst ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht enthalten — förderfähig ist die Wärmepumpe. Wer im Angebot beides vermischt, riskiert, dass das Prüfverfahren die nicht förderfähigen Positionen herausrechnet. Wir trennen das im Nachweis sauber, damit der Wärmeerzeuger vollständig anerkannt wird.

Beim Nachweis: BzA und TPB verwechseln

Wer Hülle und Heizung im selben Objekt macht, führt zwei Verfahren parallel: die Hülle über das BAFA mit TPB und TPN, die Heizung über die KfW mit BzA und BnD.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Angebot der geplanten Anlage oder Maßnahme mit technischen Kennwerten
  • Gebäudedaten: Baujahr, Wohneinheiten, Nutzungsart
  • Bei Heizungen: Angaben zur bestehenden Anlage und zum hydraulischen Abgleich
  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung der Förderzusage

Was Sie bekommen

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
  • Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
  • Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
  • Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden

Ein Anruf vor dem Auftrag genügt. Alles Weitere übernehmen wir.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.

Häufige Fragen

BzA für Photovoltaik und Wärmepumpe in Fellbach.

Wer stellt Bestätigung zum Antrag für Photovoltaik und Wärmepumpe in Fellbach aus?

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Bei der Heizungsförderung im Programm 458 ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung im Programm 261 zwingend ein Energieeffizienz-Experte.

Wie lange ist die BzA-ID gültig?

6 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.

Wie hoch ist der Zuschuss für förderung wärmepumpe mit photovoltaik?

30 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung. Bei einer Endsumme von 28.000 € sind das 8.400 €. Höchstgrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Was kostet das den Gebäudeeigentümer?

Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

BzA für Ihr nächstes Vorhaben in Fellbach.

Ein Telefonat klärt Gewerk, Volumen und Ablauf. Der Kooperationsvertrag wird erst nach dem Gespräch aktiv.