Bestätigung zum Antrag (BzA) für Heizungsbau und Sanitär in Wismar
Als Heizungsbau und Sanitär in Wismar brauchen Sie für geförderte Aufträge Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese Rolle übernimmt ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste — wir sind gelistet.
Ohne BzA-ID kein Antrag.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis vor der Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie entspricht inhaltlich der Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA — die Richtlinie nennt beide gleichwertig nebeneinander. Beim Erstellen entsteht die BzA-ID, die im KfW-Antrag angegeben wird. Für Nichtwohngebäude und gewerbliche Anträge heißt sie gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).
Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Wismar und im übrigen Mecklenburg-Vorpommern. Die Unterlagen kommen aus Ihrem Büro, ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen regelmäßig nicht erforderlich.
Wismar bringt einen eigenen Gebäudebestand mit — schwedisch geprägte Giebelhäuser, historische Hafenspeicher. Wir prüfen die geplante Ausführung an genau diesem Bestand, nicht an einem Standardfall.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Durchführer | KfW |
| Zeitpunkt | vor der Antragstellung |
| Kennnummer | BzA-ID |
| Fördersatz für Heizungsbau und Sanitär | 30 % nach Nr. 5.3 Wärmeerzeugung (KfW) und Nr. 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA) |
| Höchstgrenze erste Wohneinheit | 28.000 € |
Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze sowie Heizungsoptimierung im Bestand.
- Einbau von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermie
- Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze
- Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen nach GEG
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Wärmeübergabe: Flächenheizung und größere Heizkörper
- Rückbau und Entsorgung der Altanlage
Wärmepumpe mit Hydraulik und Wärmeübergabe, Einfamilienhaus.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis Ihres Gewerks:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Standardpreis des Betriebs | 19.600 € |
| + Aufschlag | + 8.400 € |
| = Endsumme des Angebots, anrechenbare Kosten | 28.000 € |
| − Zuschuss für den Kunden, 30 % der Endsumme | − 8.400 € |
| Eigenanteil des Kunden | 19.600 € |
| Zusatzeinkommen des Betriebs je Auftrag | + 8.400 € |
Woran es hier scheitert.
Im Gewerk: Heizungsbau und Sanitär
Ihr Gewerk führt zwei Verfahren parallel: Der Heizungstausch läuft über die KfW mit Bestätigung zum Antrag (BzA), die Heizungsoptimierung über das BAFA mit Technischer Projektbeschreibung (TPB). Wer beides in einem Angebot zusammenfasst und nur einen Antrag stellt, verliert die Förderung für den anderen Teil.
Beim Nachweis: Falsches Portal
Programm 458 läuft über das Kundenportal „Meine KfW“, Programm 261 ausschließlich über einen Finanzierungspartner. Ein Antrag im falschen Weg verzögert das Verfahren erheblich.
Was wir von Ihnen brauchen
- Angebot der geplanten Anlage oder Maßnahme mit technischen Kennwerten
- Gebäudedaten: Baujahr, Wohneinheiten, Nutzungsart
- Bei Heizungen: Angaben zur bestehenden Anlage und zum hydraulischen Abgleich
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung der Förderzusage
Was Sie bekommen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
- Prüfung gegen die technischen Mindestanforderungen
- Angebots-Check auf förderfähige Umfeldmaßnahmen
- Die schriftliche Pflichtinformation für Ihren Kunden
Melden Sie das Vorhaben, bevor Ihr Kunde unterschreibt — danach ist die Förderung ausgeschlossen.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · KfW — Online-Bestätigung erstellen · KfW — Förderung für Bestandsgebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
BzA für Heizungsbau und Sanitär in Wismar.
Wer stellt Bestätigung zum Antrag für Heizungsbau und Sanitär in Wismar aus?
Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte. Bei der Heizungsförderung im Programm 458 ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung im Programm 261 zwingend ein Energieeffizienz-Experte.
Wie lange ist die BzA-ID gültig?
6 Monate. Der Nachweis sollte deshalb erst erstellt werden, wenn der Antrag zeitnah folgt.
Wie hoch ist der Zuschuss für förderung heizungstausch?
30 Prozent der förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 Wärmeerzeugung (KfW) und Nr. 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA). Bei einer Endsumme von 28.000 € sind das 8.400 €. Höchstgrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Was kostet das den Gebäudeeigentümer?
Nichts. Der Eigentümer erhält von uns keine Rechnung; vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
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