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Angebot anfragen →Für Ihr Vorhaben in Lichterfeld erstellen wir den Nachweis digital.

Sommerlicher Wärmeschutz · Lichterfeld
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (DIN 4108-2, gefordert im GEG) belegt, dass sich Aufenthaltsräume im Sommer nicht unzulässig aufheizen. Gerechnet wird über den Sonneneintragskennwert des kritischen Raums oder per Simulation; entscheidend sind Fensterfläche, Ausrichtung, Verglasung und Sonnenschutz.
Wer in Lichterfeld baut oder saniert, klärt am besten vor dem Antrag, welche Nachweise das Bauamt und die Förderstelle verlangen. Wir prüfen das für Lichterfeld vorab.
Nachträglich Sonnenschutz zu planen ist teurer als vor dem Bauantrag den Fenstertyp zu wählen. Wir melden uns, wenn ein Raum durchfällt, und zeigen die günstigste Lösung.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Sie füllen den Kurz-Check aus, erhalten ein individuelles Angebot per E-Mail, laden Pläne hoch und bekommen den unterschriebenen Nachweis als PDF. Ein Termin vor Ort in Lichterfeld ist nur nötig, wenn er fachlich erforderlich ist.
Nicht in jedem Fall: Er ist vom Gebäude und den Fensterflächen abhängig. Wir prüfen im Kurz-Check, ob er für Ihr Vorhaben nötig ist.
Oft ja, manchmal nur kombiniert mit außenliegendem Sonnenschutz. Die Rechnung zeigt es raumweise.
In der Nähe
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Lichterfeld liegt in Brandenburg, im Umfeld von Buschmühle (bei Lichterfeld), Betten, Bergheide.
Bauanträge und Nachweise gehen an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; welche das für Lichterfeld ist, klären wir mit Ihnen. Maßgeblich ist in Brandenburg die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Wer den Nachweis aufstellen darf, ergibt sich aus dem Landesrecht; wir klären das vor dem Angebot.
Aus Lichterfeld brauchen wir nur Ihre Pläne. Unser Ablauf ist komplett digital – Sie laden Pläne hoch, wir melden uns bei Rückfragen.