ECO Energieberater.
KfW-Ziel wählen – Anfrage in 2 Minuten

Energieberater-Förderung: BAFA und KfW für Beratung und Baubegleitung.

Welche Zuschüsse es für Energieberatung, Planung und Baubegleitung gibt – und was vor dem Antrag zu beachten ist.

  • Vom Energieberater gerechnet
  • Bundesweit, komplett digital
  • individuelles Angebot vor Beauftragung
Modernes Doppelhaus – für Neubau und Sanierung erstellen wir den GEG-Nachweis
Ihre Anfrage in 2 MinutenSchritt 1 von 7

Welches Ziel soll Ihr Gebäude erreichen?

Das KfW-/BAFA-Programm bestimmt den Nachweis, den Sie brauchen.

Um welches Gebäude geht es?

Gebäudetyp und Größe bestimmen den Aufwand.

Wie groß ist die Wohnfläche?

Gesamte beheizte Wohnfläche des Gebäudes.

Brauchen Sie noch etwas dazu?

Mehrfachauswahl möglich – oder direkt weiter.

Wo stehen Sie im Projekt?

Für den Zeitplan.

Ihre Angaben sind komplett

Wohin schicken wir Ihr Angebot per E-Mail?

Wir prüfen es und bestätigen verbindlich innerhalb von 24 Stunden (werktags). Pläne laden Sie danach hoch.

Danke – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  1. Wir prüfen Ihre Angaben und klären, wer in Ihrem Bundesland den Nachweis aufstellen darf.
  2. Sie erhalten Ihr individuelles Angebot per E-Mail von uns.
  3. Pläne und Baubeschreibung können Sie schon jetzt hochladen – das beschleunigt alles.
Unterlagen hochladen (PDF, Bilder, DWG/DXF, ZIP – je max. 30 MB)

    Angebotsnummer:

    kostenlos & unverbindlich

    Energieberater Förderung

    Der Bund fördert die Energieberatung für Wohngebäude über das BAFA und die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Anträge müssen in der Regel gestellt werden, bevor Sie Verträge unterschreiben.

    Wofür es Förderung gibt

    • Energieberatung für Wohngebäude, zum Beispiel der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
    • Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhaus-Vorhaben (Teil der förderfähigen Kosten)
    • Bei Einzelmaßnahmen kann ein iSFP einen zusätzlichen Förderbonus auslösen

    Reihenfolge einhalten

    Erst Antrag, dann Vertrag, dann Umsetzung. Wer vorher beauftragt, verliert in vielen Fällen den Anspruch. Wir erklären Ihnen im Angebot, welcher Schritt wann dran ist.

    Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.

    Ablauf

    Fünf Schritte. Kein Termin nötig.

    Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.

    1. 1

      Check & Festpreis

      Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).

      Tag 1
    2. 2

      Unterlagen hochladen

      Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.

      Tag 1–3
    3. 3

      Rückfrage & Optimierung

      Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.

      Tag 2–5
    4. 4

      Nachweis erstellt

      Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.

      Tag 4–8
    5. 5

      Begleitung bis zur Abnahme

      Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.

      laufend

    FAQ

    Fragen zu: Energieberater Förderung

    Wer stellt den Antrag?

    Meist der Eigentümer; wir können als Bevollmächtigter für Sie handeln. Dafür brauchen wir eine Vollmacht.

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Richtlinie und kann sich ändern. Wir nennen Ihnen den für Ihr Vorhaben gültigen Stand im Angebot.

    Wie bekomme ich ein Angebot?

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.

    Was ist der Unterschied zwischen Wärmeschutznachweis und GEG-Nachweis?

    Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.

    Wer erstellt bei Ihnen den Nachweis?

    Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.

    Nachweis jetzt anfragen.

    Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

    Angebot anfragen →
    Handschlag nach Auftragsvergabe

    So bereiten Sie Energieberater Förderung vor

    Das brauchen wir von Ihnen

    • Eigentümerdaten und Objektadresse
    • Vollmacht, wenn wir den Antrag stellen sollen
    • Zeitplan, damit der Antrag vor dem Vertragsabschluss gestellt ist

    Typische Fehler

    • Beratungsvertrag vor der Antragstellung unterschreiben
    • Antrag im falschen Programm stellen
    • Frist für den Verwendungsnachweis verpassen
    Nachweis nötig? individuelles Angebot per E-Mail.Anfragen