Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Welche Zuschüsse es für Energieberatung, Planung und Baubegleitung gibt – und was vor dem Antrag zu beachten ist.

Energieberater Förderung
Der Bund fördert die Energieberatung für Wohngebäude über das BAFA und die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Anträge müssen in der Regel gestellt werden, bevor Sie Verträge unterschreiben.
Erst Antrag, dann Vertrag, dann Umsetzung. Wer vorher beauftragt, verliert in vielen Fällen den Anspruch. Wir erklären Ihnen im Angebot, welcher Schritt wann dran ist.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Meist der Eigentümer; wir können als Bevollmächtigter für Sie handeln. Dafür brauchen wir eine Vollmacht.
Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Richtlinie und kann sich ändern. Wir nennen Ihnen den für Ihr Vorhaben gültigen Stand im Angebot.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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