Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Das Programm für Neubauten mit geringen Treibhausgasemissionen: Wir rechnen Effizienz, QNG und LCA.

Klimafreundlicher Neubau
Der Klimafreundliche Neubau ist eine Kreditförderung der KfW für Neubauten mit hohem Effizienzstandard und geringen Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus. Wohngebäude laufen im Programm 297, Nichtwohngebäude im Programm 298. Verlangt werden unter anderem ein Nachweis nach QNG und die LCA – Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Der Kredit wird über Ihre Bank oder Sparkasse beantragt, bevor Verträge unterschrieben werden. Die Berechnungen sollten vor dem Bauantrag laufen, weil Baustoffe die LCA bestimmen.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Das hängt von Gebäudetyp und Größe ab; wir nennen den Preis persönlich per E-Mail.
Wohngebäude: KfW 297, Nichtwohngebäude: KfW 298. Ob Ihr Vorhaben passt, prüfen wir vor dem Angebot.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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