Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Große Fenster, Dachgeschoss, Südseite? Wir weisen nach, dass Ihre Räume im Sommer nicht überhitzen – und empfehlen den passenden Sonnenschutz.

Sommerlicher Wärmeschutz
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (DIN 4108-2, gefordert im GEG) belegt, dass sich Aufenthaltsräume im Sommer nicht unzulässig aufheizen. Gerechnet wird über den Sonneneintragskennwert des kritischen Raums oder per Simulation; entscheidend sind Fensterfläche, Ausrichtung, Verglasung und Sonnenschutz.
Nachträglich Sonnenschutz zu planen ist teurer als vor dem Bauantrag den Fenstertyp zu wählen. Wir melden uns, wenn ein Raum durchfällt, und zeigen die günstigste Lösung.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Nicht in jedem Fall: Er ist vom Gebäude und den Fensterflächen abhängig. Wir prüfen im Kurz-Check, ob er für Ihr Vorhaben nötig ist.
Oft ja, manchmal nur kombiniert mit außenliegendem Sonnenschutz. Die Rechnung zeigt es raumweise.
Ja, er ist Teil des Gesamtnachweises, kann aber auch einzeln beauftragt werden, etwa bei Dachausbau.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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