Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Kredit für klimafreundliche Neubauten: Wir rechnen Effizienzhaus, QNG-Nachweis und LCA.

KfW 297
Das KfW-Programm 297 fördert den Klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden. Verlangt werden der Effizienzhaus-Standard und ein Nachweis zur Nachhaltigkeit nach QNG, dazu die Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus (LCA). Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben – Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Wir rechnen Gebäude und LCA und liefern die Unterlagen für das QNG-Verfahren. Das Zertifikat selbst stellt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus; wir stimmen den Ablauf mit Ihnen ab.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Nein, für Nichtwohngebäude gibt es das Programm 298 mit gleichem Grundgedanken.
Die LCA bilanziert die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen Lebenszyklus – von Baustoffen über den Betrieb bis zum Rückbau. Sie ist Teil des QNG-Nachweises.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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