Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Fenster, Dach, Fassade oder Anbau: Wir prüfen, welches Verfahren reicht, und liefern den Nachweis für Bauamt und Förderstelle.

GEG-Nachweis Sanierung
Werden bei einem bestehenden Gebäude Bauteile geändert – etwa Fenster erneuert, das Dach gedämmt oder ein Anbau errichtet –, greifen die Anforderungen des GEG an Änderungen im Bestand (§ 48 GEG). Üblich ist das Bauteilverfahren mit Höchstwerten für den Wärmedurchgang (Anlage 7 GEG) oder ein Gesamtnachweis über den Primärenergiebedarf.
Das GEG kennt Ausnahmen, etwa wenn nur ein kleiner Teil eines Bauteils betroffen ist. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen wir im ersten Schritt kostenlos und sagen Ihnen offen, wenn Sie keinen Nachweis brauchen.
Oft lohnt sich die Sanierung erst mit Förderung. Wir rechnen die Maßnahmen so, dass Nachweis und Förderantrag (Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen) zusammenpassen: Effizienzhaus-Nachweis.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Beim Fenstertausch müssen die Fenster die Höchstwerte des GEG einhalten. Ob zusätzlich ein formaler Nachweis bei der Behörde nötig ist, hängt vom Landesrecht und vom Umfang ab. Wir sagen es Ihnen vorab.
Das GEG nimmt Änderungen unterhalb bestimmter Flächenanteile von den Anforderungen aus. Wir prüfen im Einzelfall, ob Ihr Vorhaben darunter fällt.
Ja. Hier ist meist der Gesamtnachweis mit Referenzgebäude sinnvoll, weil er Spielraum bei Dämmung und Anlagentechnik lässt.
Bei klarer Planung reichen Pläne und Fotos. Bei Bestandsgebäuden mit unbekanntem Aufbau empfehlen wir eine Begehung und nennen die Kosten vorab.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →