Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Referenzgebäudeverfahren, Primärenergiebedarf, Hülle, sommerlicher Wärmeschutz: Wir liefern den kompletten GEG-Nachweis für Ihren Bauantrag.

GEG-Nachweis Neubau
Neubauten müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Für Wohngebäude wird der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust der Hülle mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie verglichen (§ 15 GEG); für Nichtwohngebäude gilt das Referenzgebäudeverfahren nach § 16 GEG. Dazu kommen Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz.
Sie laden Pläne und Bau- und Anlagenbeschreibung hoch. Wir geben Ihnen eine kurze Rückmeldung, wo die Reserve zum GEG liegt – bevor der Bauantrag gestellt ist, solange sich Dämmung oder Heizung noch günstig ändern lassen. Danach liefern wir den unterschriebenen Nachweis als PDF.
Wer ein Effizienzhaus nach den Förderprogrammen des Bundes plant, braucht zusätzlich Nachweise für die Förderstelle. Wir erstellen beides aus einem Berechnungsmodell – das spart Zeit und Geld (Effizienzhaus-Nachweis).
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Der Preis hängt vor allem von Gebäudegröße, Zahl der Nutzungszonen und Komplexität ab. Sie erhalten nach dem Pflicht-Check ein individuelles Angebot per E-Mail, ohne Nachberechnung.
Für viele Wohngebäude ja; für Nichtwohngebäude und komplexe Anlagentechnik ist die DIN V 18599 nötig. Wir wählen das Verfahren, das zulässig und wirtschaftlich ist.
Dann zeigen wir Ihnen die günstigsten Stellschrauben (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik) und rechnen die Variante – so erfüllt Ihr Entwurf das GEG, ohne dass Sie überdämmen.
Das GEG gilt bundesweit; wer den Nachweis aufstellen und unterschreiben darf, regeln die Länder. Das klären wir vor dem Angebot.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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