Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Raumweise Heizlast für Wärmepumpe, Heizungstausch und Förderung – berechnet und dokumentiert vom Energieberater.

Heizlastberechnung
Die Heizlastberechnung ermittelt, wie viel Heizleistung ein Gebäude und jeder Raum bei der Auslegungstemperatur braucht. Sie ist die Grundlage für die richtige Größe von Wärmepumpe und Heizkörpern und wird bei der Heizungsförderung und beim hydraulischen Abgleich häufig verlangt. Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Wir berechnen nach der Norm für Heizlast je Raum aus Bauteilen, Lüftung und Auslegungstemperatur. Grundlage sind Ihre Pläne und Angaben zum Bestand; fehlen Daten, fragen wir gezielt nach.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Das hängt von Gebäudegröße und Zahl der Räume ab. Das Angebot erhalten Sie persönlich per E-Mail.
Für die richtige Auslegung ja; viele Förderstellen und Installateure verlangen sie. Wir sagen Ihnen im Angebot, was für Ihr Vorhaben gilt.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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