Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Berechnung, Planungsbegleitung und Bestätigung für Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen – damit der Förderantrag nicht an Formalien scheitert.

Effizienzhaus-Nachweis (BEG)
Für die Förderung eines Effizienzhauses (Neubau oder Sanierung) verlangt die Förderstelle eine Berechnung und eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten. Wir erstellen das Berechnungsmodell, begleiten Planung und Ausführung und bestätigen die Werte für den Antrag.
Förderanträge müssen in der Regel gestellt werden, bevor Sie Lieferungs- und Leistungsverträge unterschreiben. Sprechen Sie uns vor der Beauftragung der Handwerker an.
Hinweis: Förderbedingungen und -sätze ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes eingetragen sind. Andreas Hartwig ist als Energieeffizienz-Experte eingetragen und führt die BAFA-Beraternummer EB163153.
Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt Schritt für Schritt, wie Ihr Haus Stück für Stück zum Effizienzhaus wird, und kann einen zusätzlichen Förderbonus auslösen.
Ja. GEG-Nachweis und Förderberechnung sind getrennte Leistungen.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →