Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Der Preis hängt von Ihrem Gebäude ab. Wir nennen ihn Ihnen persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.

Energieberater Kosten
Es gibt keinen Einheitspreis für Energieberatung: Ein Reihenhaus ist schnell gerechnet, ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Nutzungszonen und LCA nicht. Deshalb nennen wir den Preis erst nach Ihrer Anfrage – persönlich per E-Mail.
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können Teil der förderfähigen Kosten sein; auch die Energieberatung selbst wird vom Bund bezuschusst. Fördersätze ändern sich – wir prüfen für Sie, was aktuell gilt.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Das hängt von Gebäude und Umfang ab. Sie erhalten werktags in der Regel binnen 24 Stunden ein persönliches Angebot per E-Mail.
Das Angebot gilt für den beschriebenen Umfang; bei gleichem Umfang entstehen keine Nachberechnungen.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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