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Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Für KfW- und BAFA-Förderung braucht Ihr Vorhaben einen Experten aus der Expertenliste des Bundes. Wir sind eingetragen.

Energieeffizienz-Experte
Energieeffizienz-Experten sind Berater, die in der Expertenliste des Bundes für Förderprogramme eingetragen sind. Sie planen und begleiten Effizienzhäuser, erstellen Bestätigungen und weisen nach, dass die Förderbedingungen eingehalten werden. Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Die Expertenliste ist öffentlich einsehbar. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob der Berater dort für das gewünschte Programm eingetragen ist – bei uns können Sie das gern nachfragen.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Energieberater ist der Alltagsbegriff. Energieeffizienz-Experte nennt man den Berater, der in der Expertenliste des Bundes für die Förderprogramme eingetragen ist.
Die Liste wird im Auftrag des Bundes geführt und ist öffentlich einsehbar. Wir nennen Ihnen auf Wunsch unsere Eintragung.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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