Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybrid? Wir prüfen, welche Option für Ihr Haus passt, und dokumentieren sie so, dass Behörde und Förderstelle sie anerkennen.

Nachweis 65 % erneuerbare Energien
Das GEG verlangt beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien (§ 71 GEG, bekannt als „65-%-Regel“). Es gibt mehrere Erfüllungsoptionen; welche gilt, hängt vom Gebäude und von der Wärmeplanung der Kommune ab. Das GEG wird derzeit reformiert – wir arbeiten deshalb mit dem Rechtsstand, der zum Zeitpunkt Ihres Einbaus gilt.
Für den Heizungstausch gibt es Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist – und ob ein Effizienzhaus-Weg mehr bringt (hier).
Hinweis: Fördersätze und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Gesetzlich nicht in jedem Fall. Sinnvoll ist es für die Heizlast, die Auswahl der Option und wenn Sie Förderung beantragen wollen.
Für Havarien sieht das GEG Übergangsfristen vor. Wir informieren Sie über den Stand zum Zeitpunkt Ihres Tauschs.
Das hängt von Ort und kommunaler Wärmeplanung ab. Wir sagen Ihnen für Ihre Adresse, welche Fristen gelten.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →