ECO Energieberater.
KfW-Ziel wählen – Anfrage in 2 Minuten

Heizungstausch: 65-%-Nachweis ohne Rätselraten.

Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybrid? Wir prüfen, welche Option für Ihr Haus passt, und dokumentieren sie so, dass Behörde und Förderstelle sie anerkennen.

  • Vom Energieberater gerechnet
  • Bundesweit, komplett digital
  • individuelles Angebot vor Beauftragung
Modernes Doppelhaus – für Neubau und Sanierung erstellen wir den GEG-Nachweis
Ihre Anfrage in 2 MinutenSchritt 1 von 7

Welches Ziel soll Ihr Gebäude erreichen?

Das KfW-/BAFA-Programm bestimmt den Nachweis, den Sie brauchen.

Um welches Gebäude geht es?

Gebäudetyp und Größe bestimmen den Aufwand.

Wie groß ist die Wohnfläche?

Gesamte beheizte Wohnfläche des Gebäudes.

Brauchen Sie noch etwas dazu?

Mehrfachauswahl möglich – oder direkt weiter.

Wo stehen Sie im Projekt?

Für den Zeitplan.

Ihre Angaben sind komplett

Wohin schicken wir Ihr Angebot per E-Mail?

Wir prüfen es und bestätigen verbindlich innerhalb von 24 Stunden (werktags). Pläne laden Sie danach hoch.

Danke – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  1. Wir prüfen Ihre Angaben und klären, wer in Ihrem Bundesland den Nachweis aufstellen darf.
  2. Sie erhalten Ihr individuelles Angebot per E-Mail von uns.
  3. Pläne und Baubeschreibung können Sie schon jetzt hochladen – das beschleunigt alles.
Unterlagen hochladen (PDF, Bilder, DWG/DXF, ZIP – je max. 30 MB)

    Angebotsnummer:

    kostenlos & unverbindlich

    Nachweis 65 % erneuerbare Energien

    Das GEG verlangt beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien (§ 71 GEG, bekannt als „65-%-Regel“). Es gibt mehrere Erfüllungsoptionen; welche gilt, hängt vom Gebäude und von der Wärmeplanung der Kommune ab. Das GEG wird derzeit reformiert – wir arbeiten deshalb mit dem Rechtsstand, der zum Zeitpunkt Ihres Einbaus gilt.

    Was wir für Sie erledigen

    • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – Grundlage für die richtige Dimensionierung der Wärmepumpe.
    • Auswahl der Erfüllungsoption: Welche passt zu Gebäude, Budget und kommunaler Wärmeplanung?
    • Dokumentation für Bauherr, Fachbetrieb und – wo nötig – Behörde und Förderstelle.
    • Hydraulischer Abgleich und Optimierung als Beratungsleistung (Förderung von Heizungsoptimierung möglich).

    Förderung

    Für den Heizungstausch gibt es Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist – und ob ein Effizienzhaus-Weg mehr bringt (hier).

    Hinweis: Fördersätze und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung.

    Ablauf

    Fünf Schritte. Kein Termin nötig.

    Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.

    1. 1

      Check & Festpreis

      Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).

      Tag 1
    2. 2

      Unterlagen hochladen

      Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.

      Tag 1–3
    3. 3

      Rückfrage & Optimierung

      Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.

      Tag 2–5
    4. 4

      Nachweis erstellt

      Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.

      Tag 4–8
    5. 5

      Begleitung bis zur Abnahme

      Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.

      laufend

    FAQ

    Fragen zu: Nachweis 65 % erneuerbare Energien

    Muss ich für den Heizungstausch einen Energieberater beauftragen?

    Gesetzlich nicht in jedem Fall. Sinnvoll ist es für die Heizlast, die Auswahl der Option und wenn Sie Förderung beantragen wollen.

    Was ist, wenn ich die Heizung im Notfall tauschen muss?

    Für Havarien sieht das GEG Übergangsfristen vor. Wir informieren Sie über den Stand zum Zeitpunkt Ihres Tauschs.

    Gilt die 65-%-Regel auch für Bestandsgebäude?

    Das hängt von Ort und kommunaler Wärmeplanung ab. Wir sagen Ihnen für Ihre Adresse, welche Fristen gelten.

    Was ist der Unterschied zwischen Wärmeschutznachweis und GEG-Nachweis?

    Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.

    Wer erstellt bei Ihnen den Nachweis?

    Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.

    Nachweis jetzt anfragen.

    Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

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    Handschlag nach Auftragsvergabe

    So bereiten Sie den Nachweis 65 % erneuerbare Energien vor

    Das brauchen wir von Ihnen

    • Art der geplanten Heizung (Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybrid)
    • Gebäudedaten und Heizlast
    • Zeitplan des Heizungstausches

    Typische Fehler

    • Erfüllungsoption wählen, ohne den Bestand zu prüfen
    • Heizlast schätzen
    • Dokumentation für die Förderstelle vergessen
    Nachweis nötig? individuelles Angebot per E-Mail.Anfragen