Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Für Büro, Gewerbe und Halle: Effizienzhaus-Nachweis, QNG und LCA – das Angebot erstellen wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

KfW 298
Das KfW-Programm 298 ist das Gegenstück zu 297 für Nichtwohngebäude. Auch hier werden der Effizienzstandard, ein Nachhaltigkeitsnachweis nach QNG und eine Treibhausgasbilanz verlangt; ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben – Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 mit Nutzungszonen. Beleuchtung, Lüftung und Kühlung gehen in die Bilanz ein. Deshalb erstellen wir das Angebot für Nichtwohngebäude erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Wir nennen den Preis individuell per E-Mail, nachdem wir die Unterlagen und die Zonierung geprüft haben.
Büro-, Gewerbe-, Hallen- und Verwaltungsgebäude; ob Ihr Gebäude zum Programm passt, prüfen wir vor dem Angebot.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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