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Angebot anfragen →Der Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz für Neubau, Sanierung und Heizung – gerechnet und unterschrieben vom Energieberater.

GEG-Nachweis
Der GEG-Nachweis belegt, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält. Früher hieß das EnEV-Nachweis; seit dem Gebäudeenergiegesetz gilt der Begriff GEG-Nachweis. Er gehört je nach Vorhaben zu den Bauvorlagen. Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Das GEG wird derzeit reformiert. Wir nennen deshalb nur gesicherte Anforderungen und weisen auf den Rechtsstand hin; für Ihr Vorhaben prüfen wir die aktuell geltende Fassung.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Inhaltlich ist er der Nachfolger: Das GEG hat Energieeinsparverordnung und andere Regelwerke abgelöst.
Das regelt das Landesrecht. Wir klären das vor dem Angebot für Ihr Bundesland.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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