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Angebot anfragen →Was die Stufe bedeutet, wie sie gefördert wird und wie wir sie nachweisen – digital, vom Energieeffizienz-Experten.

Effizienzhaus 100
Das Effizienzhaus 100 liegt bei 100 % des Primärenergiebedarfs und 115 % des Transmissionswärmeverlusts des Referenzgebäudes nach GEG. Früher hieß die Stufe KfW 100. Der Nachweis erfolgt durch eine Berechnung; Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153).
Das Effizienzhaus 100 entspricht dem Anforderungsniveau des Referenzgebäudes nach GEG. Als eigene Förderstufe wird es in den aktuellen Programmen nicht mehr geführt; ältere Unterlagen und Anfragen verwenden den Begriff noch.
Ob und wie die Stufe aktuell gefördert wird, hängt vom Programm ab (Sanierung: KfW 261, Neubau: Klimafreundlicher Neubau 297/298). Wir prüfen vorab den Stand für Ihr Vorhaben und sagen Ihnen offen, wenn die Stufe nicht mehr gefördert wird.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Beides meint dasselbe: Die Stufen hießen früher KfW-Effizienzhaus; die Bundesförderung nennt sie Effizienzhaus.
Das hängt vom Programm und vom Stand der Richtlinie ab. Wir prüfen es vor dem Angebot und nennen den aktuellen Stand.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Nach unserem Kenntnisstand nicht mehr als eigene Stufe der aktuellen Programme. Wir prüfen den Stand für Ihr Vorhaben vorab.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
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