Nachweis jetzt anfragen.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →Für den Klimafreundlichen Neubau braucht Ihr Gebäude das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Wir liefern die Grundlagen.

QNG-Zertifizierung
QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Es bescheinigt, dass ein Gebäude Anforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen erfüllt, und ist Voraussetzung für den Klimafreundlichen Neubau (KfW 297, 298) sowie für Wohneigentum für Familien (KfW 300). Das Zertifikat stellt eine akkreditierte Stelle aus; Andreas Hartwig, Energieeffizienz-Experte (in der Expertenliste des Bundes eingetragen) und BAFA-Energieberater (Beraternummer EB163153) erstellt die Berechnungen dafür.
Das Siegel gibt es in zwei Stufen mit unterschiedlich strengen Anforderungen. Welche Stufe Ihr Förderprogramm verlangt, steht in den Programmbedingungen; wir klären das vor dem Angebot.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Förderbedingungen und Rechtslage ändern sich; verbindlich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Akkreditierte Zertifizierungsstellen. Wir erstellen die LCA und die Berechnungsgrundlagen und stimmen den Ablauf mit der Stelle ab.
Vor dem Bauantrag, weil Baustoffe und Bauteilaufbauten die LCA bestimmen.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in zwei Minuten im Fragebogen. Das Angebot mit dem Preis erhalten Sie werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.
Im Alltag meint man dasselbe: den rechnerischen Nachweis, dass ein Gebäude oder eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der ältere Begriff „Wärmeschutznachweis“ stammt aus der Wärmeschutzverordnung.
Andreas Hartwig, Energieberater mit BAFA-Beraternummer EB163153. Er rechnet und unterschreibt. Ob dies im Bauantrag Ihres Bundeslandes als Nachweis anerkannt wird, klären wir vor dem Angebot.
Bundesweit
Wir arbeiten digital in ganz Deutschland. Wählen Sie Ihr Bundesland oder Ihre Stadt.
Pflicht-Check ausfüllen – individuelles Angebot in 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.
Angebot anfragen →