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Nachweis 65 % erneuerbare Energien · Gröbzig
Das GEG verlangt beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien (§ 71 GEG, bekannt als „65-%-Regel“). Es gibt mehrere Erfüllungsoptionen; welche gilt, hängt vom Gebäude und von der Wärmeplanung der Kommune ab. Das GEG wird derzeit reformiert – wir arbeiten deshalb mit dem Rechtsstand, der zum Zeitpunkt Ihres Einbaus gilt.
Wer in Gröbzig baut oder saniert, klärt am besten vor dem Antrag, welche Nachweise das Bauamt und die Förderstelle verlangen. Wir prüfen das für Gröbzig vorab.
Für den Heizungstausch gibt es Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist – und ob ein Effizienzhaus-Weg mehr bringt (hier).
Hinweis: Fördersätze und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ablauf
Alles läuft digital: Sie laden Pläne hoch, wir rechnen und liefern den unterschriebenen Nachweis.
Pflicht-Check ausfüllen und ein individuelles Angebot erhalten – meist innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Tag 1Pläne, Baubeschreibung und Anlagenangaben per Link oder E-Mail – mit Checkliste, damit nichts fehlt.
Tag 1–3Wir melden uns, wenn Daten fehlen oder das GEG knapp verfehlt wird, und rechnen Alternativen.
Tag 2–5Berechnung, Nachweis und Bestätigung als unterschriebenes PDF, auf Wunsch auch als Ausdruck.
Tag 4–8Änderungen im Bauablauf, Rückfragen vom Bauamt oder der Förderstelle – im Preis enthalten.
laufendFAQ
Sie füllen den Kurz-Check aus, erhalten ein individuelles Angebot per E-Mail, laden Pläne hoch und bekommen den unterschriebenen Nachweis als PDF. Ein Termin vor Ort in Gröbzig ist nur nötig, wenn er fachlich erforderlich ist.
Gesetzlich nicht in jedem Fall. Sinnvoll ist es für die Heizlast, die Auswahl der Option und wenn Sie Förderung beantragen wollen.
Für Havarien sieht das GEG Übergangsfristen vor. Wir informieren Sie über den Stand zum Zeitpunkt Ihres Tauschs.
In der Nähe
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Gröbzig liegt in Sachsen-Anhalt, im Umfeld von Pfaffendorf, Hohenedlau, Gottgau.
Bauanträge und Nachweise gehen an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; welche das für Gröbzig ist, klären wir mit Ihnen. Maßgeblich ist in Sachsen-Anhalt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Wer den Nachweis aufstellen darf, ergibt sich aus dem Landesrecht; wir klären das vor dem Angebot.
Wer in Gröbzig baut oder saniert, bekommt den Nachweis als PDF. Unser Ablauf ist komplett digital – Sie laden Pläne hoch, wir melden uns bei Rückfragen.