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Sommerlicher Wärmeschutz · Bruchsal

Förderung Sonnenschutz in Bruchsal — TPB-Service für Rollladen- und Sonnenschutztechnik

15 % Zuschuss für Ihre Bauleistung an der Gebäudehülle. Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung und liefern die TPB-ID — Ihr Kunde bekommt von uns keine Rechnung.

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Rollladen- und Sonnenschutztechnik in Bruchsal: worauf es bei der Förderung ankommt

Innenliegende Anlagen sind nicht förderfähig. Außenliegende nur mit optimierter Tageslichtversorgung — über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung; auf die Antriebsart kommt es nicht an. Der klassische Rollladen ohne solche Steuerung fällt durch. Genau daran scheitern die meisten Anträge in Ihrem Gewerk.

Wir arbeiten bundesweit und damit auch für Betriebe in Bruchsal und im übrigen Baden-Württemberg. Sie melden das Vorhaben, wir prüfen die technischen Anforderungen und erstellen die Projektbeschreibung. Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen.

Förderfähig als Rollladen- und Sonnenschutztechnik

  • außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung oder strahlungsabhängiger Steuerung
  • Raffstore, Rollläden, Markisen, Screens
  • Austausch vorhandener Anlagen gegen steuerbare Systeme

Was Sie davon haben

  • ein Argument, das Wettbewerber ohne Expertenanbindung nicht haben
  • kein Papierkram im eigenen Büro
  • keine eigene Zulassung nötig
  • Festpreis ab 500 € netto im Monat — Ihr Kunde zahlt nichts

Ihr Kunde bekommt von uns keine Rechnung

Wir stellen dem Eigentümer nichts in Rechnung — keine Projektbeschreibung, keine Beratung, keine Bearbeitung. Er erhält von uns nur eines: die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information vor Vorhabenbeginn, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten und deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig sind. Vergütet werden wir ausschließlich über Ihr Paket ab 500 € netto im Monat.

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Wir handeln nicht vorhabenbezogen unabhängig

Wir arbeiten mit Fachunternehmen der Gebäudehülle zusammen und werden ausschließlich von diesen vergütet. Gegenüber Ihnen als Antragsteller sind wir deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig im Sinne der BEG-Richtlinie — Sie erhalten von uns keine Rechnung, nur diese Information. Das ist zulässig: Bei Einzelmaßnahmen ist die Unabhängigkeit nicht verpflichtend. Was das für Ihre Förderung bedeutet →

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